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marjn: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.01.2011 Uhrzeit: 00:54 ID: 42345 | Social Bookmarks: "Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (...)." Quelle: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/...ontent_08.html |