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Baumplanerin 14.02.2011 14:34

m²-Preise zulässig?
 
Hallo Forum,

ich bearbeite momentan viele Gartenthemen in Privatgärten (Balkone, einzelne Beete etc.), bzw. für private AG. Nun liegen diese meist unter der HOAI-Grenze von 20.452€.
Es wird ja nun die Abrechung nach Stunden, pauschal oder Erfolgshonorar vorgeschlagen in der HOAI.
Ich möchte aber gerne auch eine Abrechnung nach m² anbieten. Von einem niedrigen Preis ( z.B. Rasen) bis höher (z.B. größere Geländeabwicklungen) oder z.B. für die Lps 1-3, dann bezogen auf die Gesamtfläche. (Manche wollen danach auch allein weitermachen).
Ist das generell möglich?

Danke für Infos.

Anton-2 14.02.2011 15:51

AW: m²-Preise zulässig?
 
HOAI § 7 Honorarvereinbarung

(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.

(2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte dieser Verordnung, sind die Honorare frei vereinbar.



Du kannst also machen was Du magst.....

Kieler 14.02.2011 16:31

AW: m²-Preise zulässig?
 
sehr schön Anton, Ihr habt leider noch keinen kompetenten Mitarbeiter
gefunden, aber wir hier im Forum! ;)
Danke für Deine zahlreichen zukünftigen Beiträge :)

Baumplanerin 15.02.2011 19:30

AW: m²-Preise zulässig?
 
Danke für deine Antwort.

Ich hatte auch nicht in der HOAI selber nachgeschaut, sondern einen Internetartikel zur HOAI gelesen und da stand das. Hat mich etwas irritiert.


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