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turkish29 22.07.2011 20:37

Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Hallo zusammen,

da sich hier viele kompetente Leute befinden hoffe ich auf eine Antwort.

Ich habe den Bachelor abgeschlossen und fange bald meinen Master an. Die frage ist, ob ich Bauvorlageberechtigt sein muss für folgendes:

Ich muss ein dreistöckiges Jugendzentrum mit der ganzen Ausstattung einrichten und einige nichttragende Wände hochziehen um Räume zu schaffen. Und dazu noch die Fassade bisschen überarbeiten. Da der Bauherr keine komplett neue Fassade will, kann ich ja nur mit Farben arbeiten.

Also das Einrichten, die Raumkonzepte und die nichttragende Wände kann ich ja ohne einen Bauantrag machen. Aber was ist mit der veränderten Fassade? ich würde lediglich in den oberen Geschossen und im Erdgeschoss eine andere Farbe wählen, um die verschiedenen Nutzungen nach außen hin darzustellen.

Geht das ohne Bauantrag?? Ich denke eher nicht...

Gruß
Turkish29

personal cheese 22.07.2011 22:03

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Steht in deiner Bauordnung.

turkish29 22.07.2011 22:06

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
ouman, hab das wichtigste vergessen:

das Gebäude steht in Rotterdam.

Ich kann die entsprechende Bauordnung nicht finden/entziffern.
Kennt sich jemand aus???

MelJee 22.07.2011 23:28

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Direkt zu deiner letzten Frage kann ich dir auch nichts sagen.
Bauantrag an sich wirst du vielleicht nicht brauchen. Aber sobald die Fassade geändert wird, wenn auch nur farblich, musst du das den Ämtern vorher anzeigen. Mit einem Gestaltungskonzept. Sonst muss vielleicht nachher alles neu gemacht werden, weil es nicht ins Stadtbild passt.
Habe auch gerade u.a. mit der Farbgestaltung für eine Fassade zu tun und muss das Konzept der Stadtbildpflege ( Teil des Amts ) vorlegen.
Dies nur als Denkanstoß.
Ist auf jeden Fall abzuklären !!!

turkish29 22.07.2011 23:36

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Danke für deine Info MelJee,

ja deshalb mach ich mir ja sorgen ob ich das darf oder nciht. Die Fassadenfarben sind das einzige was auf die Gesellschaft und somit ins Stadtbild hineinfließt.

Bei diesem Konzept, dass du angesprochen hast. Muss ich da bauvorlageberechtigt sein? Geht das als Bachelorabsolvent? Wenns kein richtiger Antrag ist, sicher schon oder?

personal cheese 22.07.2011 23:48

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Was soll dir in Holland eine deutsche Bauvorlageberechtigung helfen?
Geh dort auf das zuständige Amt und erkundige dich dort, was erforderlich ist. Hier kann ja doch nur rumgerätselt werden.

turkish29 23.07.2011 02:51

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Das Projekt würde alles schneller über die Bühne gehen wenn ich es vorher schon wüsste. Ich würde es schon vor Ort herausfinden, da ich die Tage nach Rotterdam fahre. Dachte mir, dass es vielleicht einer weiß und ich schon die Fassade gleich mitbearbeiten und vorzeigen kann.

MelJee 23.07.2011 10:13

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Also ich kann dir nur soviel sagen, dass die Fassadengestaltung von mir nachträglich auf dem Amt für Stadtbildpflege vorgezeigt wird. Die Baugenehmigung ist schon lange durch. Und auch den Bauantrag hab nicht ich eingereicht.
Dir wird jedenfalls tatsächlich nichts anderes übrig bleiben, als dich die Tage dann jetzt direkt vor Ort zu erkundigen.

turkish29 23.07.2011 12:25

AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
 
Das heißt ich kann schonmal die Fassade mit bearbeiten - ist ja eh die Grundlage für deren Entscheidung. Das gute ist, dass ich es anscheinend auch vorzeigen kann.

Vielen Dank und wie immer sehr zufrieden mit dem Forum!

Gruß


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