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inspirationally: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.06.2012 Uhrzeit: 10:28 ID: 47087 | Social Bookmarks: Vielen Dank für eure Hilfe - es könnte sich also sogar positiv auf die Elterngeldzahlungen ab Januar auswirken. Wenn auch nur minimal. Momentan bekäme ich nur den Grundsatz plus evtl 75€ für meinen schwerbehinderten Sohn. Auch über den Krankenkassensatz dürfte ich, dann, wenn ich wieder Elterngeld bekomme, nicht drüber kommen, dass ich aus dem Beitragsfrei rausfalle. Nun muss ich mich nur für eine Alternative entscheiden. Ich werde einfach den Chef fragen, was ihm lieber ist. Mir ist es eigentlich…relativ egal. Das "Selbständig machen" klingt mir irgendwie einfacher, einfach weil es mir scheint, als würde es sich für die stunden bzw. projektbezogene Abrechnung sehr viel besser eignen als der Minijob, bei dem ja jeden Monat etwas anderes rauskommt, oder auch mal gar nichts, und es wäre ein hin und her mit an- und abmelden für meinen Chef. Über die 17000 komme ich auf keinen Fall rüber. Ich denke, wir bewegen uns eher bei 1000 oder 2000€ im JAHR. Wenn überhaupt. Aber auch davon kann man sich was kaufen, nicht? Nun ist nur die Frage, wie ich die Stunde berechne. Werden die Steuern dann automatisch über die Steuererklärung abgezogen? Zuvor hatte ich 2100€ brutto bei 40h. Das wären durch 20 Tage und 8 Stunden gerechnet lächerliche 13€ pro Stunde (brutto). Setze ich diesen Wert dann in der Rechnung an? Etwas wenig, oder? (ich bin dann übrigens Steuerklasse 5, da mein Mann wirklich ganz gut verdient) Oder MUSS ich hier - auch wenn es eher eine simple Bauzeichnerleistung ist - den HOAI-Satz ansetzen, da ich mich ja auf meine Möglichkeit der freiberuflichen Tätigkeit, die man als Dipl.-Ing. für Architektur ausüben darf, berufe? Diese "was brauche ich zum Leben"-Rechnungen kommen für mich ja gar nicht in Frage, da müsste ich bei 3 Stunden pro Woche dann 200€ pro Stunde nehmen. Ich möchte aber natürlich auch nicht, dass der Chef sagt "oh ist ja viel günstiger so" und die Situation, niemanden fest anstellen zu müssen, ausnutzt. Es soll einfach eine stundenweise Beschäftigung zum Vorteil für alle sein. Meine Kollegin (und Freundin) ist etwas entlasteter, ich darf ein paar Euro dazu verdienen, aber der Chef zögert auch nicht, mir den Kram zu geben, anstatt meine Kollegin zu Überstunden zu verdonnern, die dann ihren Sohn allein zuhause lassen muss. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.06.2012 Uhrzeit: 14:32 ID: 47091 | Social Bookmarks: Eine formelle Selbständigkeit bringt ja neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch gewisse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Du wirst für die Tätigkeit eine Reihe von Kosten (Betriebsausgaben) in Ansatz bringen können. Bei 1000-2000 EUR erwartete Einnahmen im Jahr wirst Du möglicherweise gar kein Plus ausweisen (wollen/können). Der Stundensatz für einen Selbständigen muss natürlich deutlich höher sein als 13 EUR, schließlich trägst Du alle Sozialkosten und das "unternehmerische Risiko" selbst. Die Erfahrung zeigt aber, dass die erzielbaren Stundensätze niedriger sind als sie sein müssten. Ich würde mal mind. 20 EUR in den Raum stellen. Das Thema Scheinselbständigkeit wurde hier, soweit ich sehe, noch nicht angesprochen. Das ist für die Unternehmen ein Thema, weil sie ggf. empfindliche Strafen zahlen müssen und im Streitfall mit den Behörden evtl. für Jahre Sozialabgaben nachentrichten müssen. Da sollte man bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusabklärung bzw. eine förmliche Feststellung der Versicherungspflicht veranlassen - bevor man die Tätigkeit aufnimmt. Wenn Du mehr als einen Auftraggeber hast, entschärft sich die Frage. Es gibt aber mehr als dieses Kriterium. U.a. ist interessant, ob Du an Weisungen gebunden bist, u.Ä. ... T. |
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Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb ![]() Beitrag Datum: 25.06.2012 Uhrzeit: 00:23 ID: 47118 | Social Bookmarks: Zitat:
Die 13 EUR/h sind gar nicht so abwegig. Der ASIA-Tarifvertrag für Architekten und Ingenieure sieht im Tarif T3 anfangs etwa 2.300 EUR/Monat vor, was etwas über 14 EUR/h bedeutet. Die HOAI kann ja nur die Vertragsgrundlage zwischen Bauherrn und Architekt und nicht die zwischen Architekt und freien Mitarbeitern sein.
__________________ Wolfgang Ziegler | |
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![]() Beitrag Datum: 02.07.2012 Uhrzeit: 13:35 ID: 47172 | Social Bookmarks: An Scheinselbständigkeit muss man schon denken, kenne genug, die da knapp dran vorbeigeschlittert sind. Gut ist es schon mal, wenn du von zu Hause mit deinem eigenen CAD arbeitest und Stunden frei einteilst. Allerdings bräuchtest du entweder einen 2. AG oder eigene Projekte, um wirklich nicht in Verdacht zu fallen. Auf der sicheren Seite wärst du also eher mit dem 400€-Job. |