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blackpan 17.06.2014 13:47

Berufshaftplicht
 
Hallo zusammen,

ich bin eingetragener freier Architekt in der AK BW. Nun will ich mein eigenes kleines Domizil bauen. Von meiner Berufshaftpflichtversicherung erfahre ich gerade, dass ich als Architekt und Bauleiter für mein eigenes Haus nicht versichert bin. Berufshaftpflichtversicherungen können nur Dritte entschädigen aber nicht den Versicherten selbst.

Kann es wirklich sein, dass alle Architekten und Bauingenieure die ihr Haus selber planen und bauen ohne Berufshaftpflichtversicherung für dieses Bauvorhaben arbeiten? Es würde mich interessieren ob es Architekten gibt die dieses Risiko eingehen. Oder gibt es Alternativen?

Archimedes 17.06.2014 16:37

AW: Berufshaftplicht
 
Verstehe Deine Frage nicht ganz, denn nur Du selbst könntest Dir in diesem Fall Schwierigkeiten bereiten. Die Berufshaftpflicht schützt den Architekten in erster Linie bei Bau- oder Planungsfehlern gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers, sprich Bauherrn, der ja nun Du bist.

Du willst Dich also gegen Dich selbst versichern?

Es gibt noch die Bauherrenhaftpflicht. Die kannst auch Du sicher abschließen. Die ist für Risiken, die durch den Bau entstehen abzusichern. z.B. das Nachbarskind, welches in die Baugrube fällt etc..

Archiologe 17.06.2014 18:14

AW: Berufshaftplicht
 
Also Architekten gibts.. tztztz

blackpan 17.06.2014 20:20

AW: Berufshaftplicht
 
Ja, ganz richtig die Berufshaftpflicht schützt den Architekten vor Bau- oder Planungsfehlern, und zwar immer gegen seine eignen Fehler. Ich kenne keinen Architekten der fehlerfrei plant und noch weniger fehlerfrei eine Bauleitung führt. Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften).

Es geht also nicht darum sich gegen sich selbst zu versichern, sondern sich gegen Bau- oder Planungsfehlern zu versichern, die immer passieren, meistens aber im kleinen Rahmen behoben werden können. Wenn nicht und es passiert wirklich etwas Dramatisches steht normalerweise der Versicherungsschutz dafür ein.

Wieso sollte dies bei meinem eigenen BV anders sein? Gibt es Architekten die wirklich ohne Berufshaftpflichtversicherung bauen? Wenn ja würde ich mich auf einen Kommentar freuen.

Archimedes 23.06.2014 17:38

AW: Berufshaftplicht
 
Zitat:

Zitat von blackpan (Beitrag 52875)
... Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften).

Du brauchst dann trotzdem eine Bauherrenhaftpflicht, denn die Architektenberufshaftpflicht ist nicht für Dich gegen Deine Fehler als Architekt vor Dir selbst zu schützen.
In Deinem geschilderten Fall wäre auch der Sigeko dran und die Firmen haben auch selbst versichert zu sein. Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.

FoVe 24.06.2014 11:04

AW: Berufshaftplicht
 
Zitat:

Zitat von blackpan (Beitrag 52875)
Ja, ganz richtig die Berufshaftpflicht schützt den Architekten vor Bau- oder Planungsfehlern, und zwar immer gegen seine eignen Fehler. Ich kenne keinen Architekten der fehlerfrei plant und noch weniger fehlerfrei eine Bauleitung führt. Dagegen sollte er sich immer absichern, egal ob gegen den Bauherren oder anderen am Baubeteiligten (Wenn z.B. eine Absturzsicherung falsch geplant wurde und ein Bauarbeiter bricht sich einige Knochen habe ich keine Lust privat dafür zu haften).

Es geht also nicht darum sich gegen sich selbst zu versichern, sondern sich gegen Bau- oder Planungsfehlern zu versichern, die immer passieren, meistens aber im kleinen Rahmen behoben werden können. Wenn nicht und es passiert wirklich etwas Dramatisches steht normalerweise der Versicherungsschutz dafür ein.

Wieso sollte dies bei meinem eigenen BV anders sein? Gibt es Architekten die wirklich ohne Berufshaftpflichtversicherung bauen? Wenn ja würde ich mich auf einen Kommentar freuen.

Na komm, das ist doch klar - oder?

Du müßtest dich als Bauherr selbst verklagen auf eine Haftung aus Planungsfehlern.
Jeder nur halbwegs intelligente Versicherungsvertreter wird dir auf der einen oder anderen Seite eine Teilschuld unterstellen können.
Zudem wäre da noch die Frage des Vorsatzes zu klären.
So würde man dem Planer immer unterstellen können, dass ein Fehler vorsätzlich und sehr wahrscheinlich auch fahrlässig verursacht wäre. Hier fehlt schlicht und einfach eine Prüfungsmöglichkeit.

Jeder Bauherr, der sein eigenes Bauvorhaben plant, wird keine Planungshaftpflichtversicherung haben in diesem Fall.
Aber du kannst z.B. eine Bauwesensversicherung abschließen und eine Bauhaftpflicht. (Bzw. musst du sogar) Dann natürlich noch die Unfallversicherung usw.
Aber eine Versicherung gegen "die eigene Dummheit" - wenn es die gäbe, wäre das sicher ein Renner ;)

Hamburg74 03.07.2014 10:50

AW: Berufshaftplicht
 
Da haben meine Vorredner Recht, das ergibt sich allein schon aus dem BGB:

§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Beim eigenen Haus ist es ein Eigenschaden und die sind nicht versicherbar.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, z.B. wenn ein Architekt gleichzeitig Bauträger/Generalübernehmer ist und demzufolge erst NACH Verkauf des Objektes nicht mehr Eigentümer ist. Hier kann man über bestimmte Klauseln Versicherungsschutz vereinbaren, so daß z.B. der Planungsfehler, der nach Übergabe 3-4 Jahre später auftaucht, versichert ist.

In den normalen Berufshaftpflichtbedingungen wären ohne diese Zusatzklausel diese Schäden NICHT versichert, da es sich erneut um Eigenschäden handelt.

VDEler 04.08.2014 14:02

AW: Berufshaftplicht
 
Hallo Blackpan,
gem. LBO muss der Verfasser versichert sein, das gilt auch für das eigene BV.
Der Anspruch gg. sich selbst kann natürlich wg. Kontrahierungzwängen nicht versichert werden, die Haftung ggü. dritten schon. Als freies Mitglied in der AK verfügst Du wahrscheinlich schon über eine Haftpflicht. Die meisten Anbieter haben bereits eine Klausel eingebaut, die auch den Schutz fürs eigene BV einschließt. Mit dieser Klausel solltest Du Deinen eigenen Versicherer konfrontieren, entweder übernimmt er die ihm sicherlich schon bekannte Formulierung oder er lässt Dich i. Regelfall gehen.


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