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-   -   Kammermitglied in BW bei MItgliedschaft im Ausland? (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/973-kammermitglied-bw-mitgliedschaft-ausland.html)

devrimy 13.09.2004 13:03

Kammermitglied in BW bei MItgliedschaft im Ausland?
 
Hallo zusammen!

Ich habe im vergangenen Herbst mein Diplom an der uni stgt. gemacht und mich im anschluß in der architektenkammer der niederlande eingeschrieben.

nach EU-recht müsste mich jede andere kammer in deutschland aufnehmen.

bei meinen recherchen habe ich festgestellt, daß hier in bw die mitgliedsbeiträge deutlich höher sind als in den NL.

weiß jemand, ob man mitglied in einer ausländischen kammer sein darf und dennoch in bw als freier architekt tätig sein darf ohne aber örtliches kammermitglied zu sein?

wie ist es dann noch mit dem bw versorgungswerk?
könnte ich hier trotzdem meine beiträge einzahlen?

war schon auf der HP der AKBW aber da heißt es nur : "...muß die berufsbezeichnung architekt führen...."

VIELEN DANK FÜR DIE INFOS, LINKS, TIPPS......

gruß devrimy

Tobias 13.09.2004 13:49

Frage doch mal direkt bei der Kammer nach, die können es dir ja sagen. Im ArchG steht aber nichts darüber, dass ein Deutscher als Kammermitglied in NL in BW werden kann .... ich glaube, dass die 2 Jahre Berufspraxis auch in deinem Fall gegeben sein müssen.

Kurt Focal 13.09.2004 14:07

European Architects Directive 85/384
 
Wenn Du Mitglied der Architektenvereinigung in den Niederlanden bist, hast das Recht in die Landesarchitektenkammer des Landes aufgenommen zu werden, in dem Du Deinen Wohnsitz/deine Bueroadresse nachweisen kannst. Grundlage hierfuer ist europaeisches Recht: European Architects Directive 85/384. (Allerdings gefordert: 2 Jahre Berufspraxis)

Tobias 13.09.2004 14:23

Re: European Architects Directive 85/384
 
Zitat:

Originally posted by Kurt Focal
(Allerdings gefordert: 2 Jahre Berufspraxis)
Ah, interessant ... und eigentlich auch richtig, dass trotzdem die 2 Jahre gefordert sind, sonst könnte man Missbrauch betreiben und die 2 Jahre über den Umweg NL abkürzen


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