|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 19.08.2007  
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Ben Tucker: Offline
   Ort: Bielefeld    Beitrag Datum: 22.08.2007 Uhrzeit: 13:20 ID: 25203  |            Social Bookmarks:      Servus,      da ich mein Studium erst im nächsten Monat beginne, fehlt mir noch die Ahnung :-) Es geht um eine Fahrschule in NRW, geschätzte 80-100 Qm groß. Es werden Getränke ausgeschänkt. Teilnehmerzahl liegt immer in etwa bei 10 Leuten. Momentan gibt es nur eine Toilette, Männlein & Weiblein müssen sich diese teilen! Ist das zulässig? Ich dachte bisher, es müßte immer getrennte Toiletten geben? Mit dem Thema kennt sich doch sicherlich jemand aus, oder? Danke im voraus!!!!! Ben  |  
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|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 19.08.2007  
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Ben Tucker: Offline
   Ort: Bielefeld    Beitrag Datum: 23.08.2007 Uhrzeit: 16:56 ID: 25212  |         Social Bookmarks:      Das kann doch nicht so schwer sein, oder doch?       |  
|    Registriert seit: 07.08.2003  
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fst: Offline
   Ort: Berlin             Beitrag Datum: 23.08.2007 Uhrzeit: 17:25 ID: 25213  |         Social Bookmarks:      Es gibt Tabellen im Neufert, nur meiner ist in den Umzugskartons :mad:       |  
|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 19.08.2007  
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Ben Tucker: Offline
   Ort: Bielefeld    Beitrag Datum: 23.08.2007 Uhrzeit: 17:29 ID: 25214  |         Social Bookmarks:      Immerhin ne Antwort :-)      Es muss doch aber sicherlich mehr als eine Toilette sein, in dem Fall. Es ist doch ein "öffentlicher" Raum! Sich autodidakt durch das Thema zu fuchsen is gar nicht so leicht, macht aber Spaß!  |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 13.04.2005  
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 23.08.2007 Uhrzeit: 22:49 ID: 25215  |         Social Bookmarks:      Es kommt 1. auf die Anzahl der Besucher (Versammlungsstättenrichtlinien) und 2. auf die Anzahl der Mitarbeiter (Arbeitsstättenverordnung) an.      Schaue in die zwei mal rein oder google danach, dann bekommst du auch Tabellen mit der geforderten Anzahl.  |  
|    Registriert seit: 17.07.2003  
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Tobias: Offline
   Ort: NRW  
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt    Beitrag Datum: 24.08.2007 Uhrzeit: 07:33 ID: 25216  |         Social Bookmarks:      Ich glaube nicht, dass eine Fahrschule unter die Versammlungsstättenverordnung fällt. Zumindest haben wir eine Fahrschule jüngst vermietet und nur für die Mitarbeiter eine WC-Anlage vorsehen müssen.       |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.08.2006  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 24.08.2007 Uhrzeit: 09:40 ID: 25217  |         Social Bookmarks:      Falls man die Fahrschüler nicht berücksichtigen muß,  reicht bis 5 Mitarbeiter ein uni*** WC aus.       |  
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 24.08.2007 Uhrzeit: 20:34 ID: 25219  |         Social Bookmarks:      Die Fahrschüler brauchen in der Regel ein separates WC. Kunden- und Mitarbeiter WCs können i.d. Regel nicht kombiniert werden.      Übrigens liegt es bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt), wie viele Toiletten verlangt werden. PS an Tobias: Es kommt auf die Veranstaltungen an, bei einer normalen Fahrschule mit ca. 20 Schüler brauchst du natürlich nicht die Richtlinie zu beachten. Wir hatten mal ne Fahrschule geplant, wo zusätzlich Seminarflächen bzw. Räume angeboten wurden. Es kann durchaus sein, dass dadurch höhere Anforderungen gestellt werden. Kann eben am besten von Fall zu Fall abgeklärt werden.  |  
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