Registrierter Nutzer Registriert seit: 18.01.2010
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loretta: Offline
Beitrag Datum: 18.01.2010 Uhrzeit: 13:59 ID: 37231 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, habe eine Frage kann man sich selbstständig machen mit Design und Möbel Innenraumplanung etc., Und zusätzlich Architektenleistung anbieten z.b. Bauanträge und durch dritte (Architekturbüro) ausführen lassen. Danke Der Hintergrund ist, ich habe kein Abgeschlossenes Architeturstudium und würde die Arbeiten die eine Vorlagenberechtigung brauchen, durch ein anderes Büro ausführen lassen. Ich möchte halt nur erwähnen das Architekturleistungen angeboten werden. Was muss ich beachten? Nochmals Danke Geändert von loretta (18.01.2010 um 14:14 Uhr). Grund: zusatz |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 31
SMicheel: Offline
Ort: Schleswig-Holstein Beitrag Datum: 25.01.2010 Uhrzeit: 22:20 ID: 37347 | Social Bookmarks: Architekt darft Du dich ja nur nennen, wenn Du bei der Architektenkammer eingetragen bis und dafür brauchst Du ein abgeschlossenes Studium. Der Titel Designer ist nicht geschützt. Wenn Du Dich auskennst mit dem, was Du machen willst? Nur zu |
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