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filo 27.03.2006 16:48

Massenermittlung Bodenbelag
 
Bei einem Umbau/Instandsetzung wurde der Bodenbelag (Teppich) abgedeckt bzw. ausgebaut. Bei der Massenermittlung werden Pfeiler/Stützen größer 0,1qm laut VOB abgezogen, ist klar. Wie sieht es aber mit Fußleisten aus?
Beispiel: der Raum ist 3,00 m x 5,00 m. D.h. Man müsste eine Fläche von 15qm abdecken. Nun aber sind Fußleisten d = 0,02m angebracht. Mal angenommen der Raum hat keine Türen :D , dann ist doch der tatsächliche abzudeckende Fläche = 2,96 m x 4,96 m = 14,68 qm.
Ist diese Rechnung falsch? In VOB habe ich nichts diesbezüglich gefunden....

Archimedes 27.03.2006 17:19

Wurde die Fussleisten denn nicht abgedeckt??? Die müssten doch eigentlich auch geschützt werden.

Soweit mir bekannt werden solche "kleinen" Dinge, wie die Fussleistenbreite nach VOB nicht in Abzug gebracht. Ausserdem setzt sich der Teppich noch ein Stück unter der Fussleiste fort.

Aber egal, ich wäre da sowieso nicht so kleinlich, da der Schuss nach hinten losgehen könnte und der Handwerker von Dir im Gegenzug eine saftige Zulage für das zusätzliche Schützen der Fussleisten verlangen könnte.




Geben und Nehmen. Leben und Leben lassen.

filo 27.03.2006 17:37

ich würde es ja gerne "übersehen", aber der öffentliche bauherr ist extrem pingelig, also muss ich es schon so machen, wie es laut DIN´s oder was auch immer, vorgeschrieben ist.

Wenn der Teppich nur gereinigt wurde, dann ist es egal, dass der unter der leiste weiter läuft. Es ist ja auch eine grundsätzliche frage bezüglich Gesetzgebung/Ordnung in diesem Fall.

audovis 27.03.2006 18:27

Und die Breite der Türleibungen rechnest Du dann wieder dazu?

Zumindest was das Bauen betrifft, spielen Fußleisten keine Rolle, dafür gibt es einfach zu viele Arten, als daß man sie alle genau berechnen könnte.

filo 27.03.2006 18:48

Ich möchte ja nicht wissen, wie es in der Praxis üblich ist, oder wie Ihr es machen WÜRDET, sondern wie es per DIN oder sonstige Normen geregelt ist. Also wenn jemand irgendwo gelesen hat, oder es aus sonstigen Quellen sicher weiß, wie man es in so einem Fall macht MÜSSTE (NICHT WÜRDE), dann danke ich schon mal vielmals für die Antwort!!!

Jemand, der es eigentlich wissen müsste, sagte mir, dass man die Leisten abziehen muss, von der gesamtfläche, da ich aber nix in der VOB diesbezüglich gefunden habe, und ich es mir auch kaum vorstellen kann, möchte ich von Euch wissen, ob es jemand besser weiß. Wie gesagt, es geht um die GESETZLAGE in diesem fall!!

audovis 27.03.2006 18:52

Ich habe Dich schon verstanden, brauchst nicht so zu schreien!

Und wie gesagt, meines Wissens, rechnest Du nicht mit ab. Hab zwar noch nie so einen speziellen Fall gehabt, aber ich wäre schon einmal irgendwo darüber gestolpert.

filo 27.03.2006 18:55

ich schreie doch nicht.... :(


und danke...:rolleyes:


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