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-   -   Vorschriften für Reelinggeländer (https://www.tektorum.de/konstruktion-technik/5479-vorschriften-fuer-reelinggelaender.html)

ADO 13.03.2009 22:39

Vorschriften für Reelinggeländer
 
Hallo zusammen

Ich bin kein Architekt sondern Schlosser, aber ich wende mich einfach mal an euch.

Mein Problem sind Geländer mit horizontal verlaufenden Füllstäben, die scheinbar immer beliebter werden. Insbesondere die für Terrassen, Balkone oder bodentiefen Fenstern.
Soweit ich weiß sind die Geländer wie sie sollen eine Absturzsicherung, aber auch für Kinder eine Leiter. Um das zu verhindern muß der Handlauf nach innen abgekröpft werden.

Laut einigen Architekten stimmt die Regel so. Laut anderen stimmt sie wieder nicht, und der Handlauf muß nicht abgekröpft werden.

Daher würde ich jetzt mal gerne wissen was jetzt stimmt, und ob Reelinggeländer überhaupt speziel geregelt sind.

beste Grüße

Kieler 14.03.2009 00:17

AW: Vorschriften für Reelinggeländer
 
Ein leidiges Thema, bis auf die 12 cm in der Landesbauordnung und die Treppen- DIN gilt:
Nix Genaues weiß man nicht! :(

Zitat:

Zitat von ebenda
[...]Im Klartext heißt dies für den Treppenplaner und -bauer: Es gibt keine verbindlichen Regeln.
Im Schadensfall benötigt er einen guten Anwalt und kompetente Sachverständige[...]


k-roy 14.03.2009 14:17

AW: Vorschriften für Reelinggeländer
 
im zuge eines genehmigungsverfahrens könnte die prüfbehörde so etwas abnicken. hat sie bei unserem bauvorhaben nicht gemacht, trotz 20 cm nach innen gekröpftem handlauf/obergurt....
dann gibt es doch irgendwo ein maß, unter dem die brüstung nicht mehr als leiter gilt. 5cm ? vergessen.
bei privaten bauvorhaben auf jeden fall vertraglich absichern. obwohl ich gar nicht genau weiss, ob das im schadensfall etwas bringt?!

Jochen Vollmer 14.03.2009 16:36

AW: Vorschriften für Reelinggeländer
 
Die GUV für Treppen könnte dir weiterhelfen:

http://www.sichere-kita.de/_docs/pdf..._GUV_I_561.pdf

Des Weiteren gibt es bei der Unfallkasse eine
Abteilung für Prävention. Von denen kann man
sich Konstruktionen im Einzelfall "freigeben"
lassen.


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