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Social Bookmarks: Aus einem entsprechende Seminar sind mir folgende Bedingungen für anerkannte Regeln der Technik bekannt: - es wird seit mind. 10 Jahren so in der Praxis angewendet/ausgeführt - es ist den meisten Fachleuten bekannt - es wurde mehrfach publiziert Das ist natürlich auch alles wage und schwer greifbar. Beim einer möglichen (gerichtlichen) Auseinandersetzung wäre es in dem von Dir beschriebenen Fall aber demnach in Ordnung, wenn man nachweisen könnte, daß - die Verbundabdichtung vor dem Jahre 2000 schoneinmal in der geplanten Art ausgeführt wurde - wenn drei von fünf Abdichtungsfirmen (Fachleute) aus der Region, schoneimal von dieser Art Abdichtung gehört haben oder eine solche ausgeführt haben - das Ganze mind. zweimal in Fachzeitschriften wie "Detail" o.ä. aufgetaucht ist | |
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