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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 17:28 ID: 41342 | Social Bookmarks: Das ist klar. Ich meinte generell. Wenn ich als Bsp. vor Gerichte stehe und für den imaginär entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werde aufgrund des fehlenden Bautagebuchs...OK Kann ich aber allein für das Nichtführen "verknackt" werden ? Auch wenn es zu keinen Streitigkeiten kommt P.S.: Ich führe Bautagebuch, ist nur interessehalber Gruß |