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Zweiter Versuch 06.05.2011 10:31

Kosten der Subunternehmer?
 
Guten Morgen Allerseits,

bei einem Bauvorhaben gibt es folgendes Szenario: bei den Erdarbeiten wurden Betonfundamentreste gefunden (5 Klötze, ca. 2,00*1,50*1,50m), die entfernt werden mussten. Der Rohbauunternehmer lässt die Erdarbeiten von einem Subunternehmer ausführen, der in der Lage war, dieses kurzfristig zu erledigen, damit sich der Bauablauf nicht unnötig verzögert. Nun kommt die erste A-Kontoanforderungen ins Büro geflattert, mit den zurecht aufgeführten Mehrmengen. Ich will die angegebenen Kosten für zusätzlich benötigte Bagger etc. gar nicht in Frage stellen, aber der Bauherr fragt, ob der Unternehmer seine Kosten (also die für den Subunternehmer) uns darlegen muss. Es ist ja nachvollziehbar, dass unser AN vielleicht 10% draufschlägt für seine zusätzlichen Aufwendungen, aber ob's wirklich 'nur' 10% sind kann ich meinem Bauherrn im Moment nicht belegen. Für Antworten und Anregungen bin ich jederzeit dankbar :)

fst 06.05.2011 12:49

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
Ich habe zwar keine Ahnung von AVA, aber der AN muss ja auch nicht die Kalkulation der Lohnkosten seine eigenen Mitarbeiter oder seine EKs für Materialien angeben.

Tidals 07.05.2011 12:29

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
du musst die preise ja prüfen können. wenn es nicht nachvollziehbar ist muss er es neu aufstellen. erst wenn du das rechnerich und fachtechnisch nachvollziehen kannst und deinen willi drunter setzt zahlt ja auch der bauherr.
bitte den unternehmer er soll dir die genaue kalkulation vorlegen.
könnte ja auch sein dass im lv eine position drin ist wo bspw ein material ausgebaut und entsorgt werden muss was schwieriger/teurer als der beton sind.
dann wäre es seltsam wenn die position billiger ist als der nachtrag des betons.

klar ists teurer als wenns direkt mit ausgeschrieben worden wäre aber das ist ja glaub ich klar.

mfg
tim

Robi 09.05.2011 15:49

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
Hallo!
Mein Ansatz wäre folgender...

1. Ihr habt nen Vertrag mit dem Rohbauer - nicht mit dem Sub! Für welches Geld er die Leistung einkauft und dann weiter verkauft ist und bleibt ihm überlassen.

denn es ist doch leider so das

2. Wenn ihr eine Leistung braucht, die nicht ausgeschrieben wurde (warum auch immer) und diese Leistung nicht als "Mehrmenge" auf eine andere Position angerechnet werden kann man sich, VOR Beauftragung der Leistung ein Nachtragsangebot erstellen lassen sollte um einen "Preisschock" auszuschließen.
Erst dann beauftragt man den NA und hat damit eine gewisse Kostensicherheit.

Grüße
Robi

LaHood 10.05.2011 06:58

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
Zitat:

Zitat von fst (Beitrag 43673)
Ich habe zwar keine Ahnung von AVA, aber der AN muss ja auch nicht die Kalkulation der Lohnkosten seine eigenen Mitarbeiter oder seine EKs für Materialien angeben.

stimmt das? Ich habe Sie zwar noch nie gesehen, aber meines Wissens ist das doch in der Urkalkulation mit drin? Und wenn ich hier eine Vergabeprüfung mache werden die Zuschläge auf dem Formblatt 221 bzw. 311.a angegeben für Stoffkosten, Gerätekosten und Lohn.

Da geht es ja gerade darum das bei Nachträgen keine Mondpreise entstehen und die Kosten nachvollzogen werden können.
Und da es Sache des ANs ist ob er einen Sub beschäftigt würde ich mal behaupten das er sich mit seinem Sub dann über den Preis einigen muss. Also das der AN noch seinen Schnitt macht, und der Sub mit der Kohle zufrieden ist die dann für ihn übrig ist.

FoVe 16.05.2011 19:14

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
Die Frage ist doch,
ob ein Auftragnehmer für die Bauherrschaft nochmal kurzfristig "die Kohlen" aus dem Feuer holt, wenn dann nachträglich ihm die - fairen oder unfairen - preise in Frage gestellt werden.

Die Beauftragung ging an den Bauunternehmer.
Für welchen Preis er die Leistung eingekauft hat, ist erstmal nebensächlich.
Wichtig ist nur, dass er den gesetzlichen Bestimmungen, also Mindestlohn, BG-Anmeldung usw Genüge getan hat.

LaHood 18.05.2011 08:14

AW: Kosten der Subunternehmer?
 
Zitat:

Zitat von FoVe (Beitrag 43750)
Die Frage ist doch,
ob ein Auftragnehmer für die Bauherrschaft nochmal kurzfristig "die Kohlen" aus dem Feuer holt, wenn dann nachträglich ihm die - fairen oder unfairen - preise in Frage gestellt werden.

Die Beauftragung ging an den Bauunternehmer.
Für welchen Preis er die Leistung eingekauft hat, ist erstmal nebensächlich.
Wichtig ist nur, dass er den gesetzlichen Bestimmungen, also Mindestlohn, BG-Anmeldung usw Genüge getan hat.

Also wenn die VOB Vertragsbestand ist dann hat der AN nach VOB/B § 1 Abs. 4 ja nur nicht vereinbarte Leistungen auszuführen wenn sein Betrieb darauf ausgerichtet ist. Die Frage die sich mir hier stellt ist, wie ist das denn wenn er für angelehnte Leistungen dieser Art einen SUB dafür hat? Prinzipiell ist es doch dem AG egal ob nun der AN selbst oder ein SUB die Leistung für ihn erbringt. Und wenn er einen SUB hat für ähnliche Leistungen, müsste der AN doch auch diese Änderungen ausführen lassen. Ist aber wahrscheinlich wieder ein elegantes Thema für die Herren Rechtsverdreher. :D


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