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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.12.2012
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EH1: Offline
Beitrag Datum: 06.12.2012 Uhrzeit: 22:25 ID: 48708 | Social Bookmarks: Wie lustig! Den Trend zum Dirndl und zur Lederhose bei Oktoberfestbesuchern belächle ich auch. Wie verhält sich der Denkmalschutz, wenn man ein auf alt getrimmtes modernes Haus in das Umfeld wirklich historischer Gebäude bauen will? Ich habe etwas vom § 34 BauGB (Einfügungsgebot) gehört. Schönen Gruß! |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 07.12.2012 Uhrzeit: 00:10 ID: 48710 | Social Bookmarks: Nachbauten schmälern den Wert des Originals - das sieht ein Denkmalschützer genauso. Das heisst ja noch lange nicht, daß ein Neubau wie ein bunter Hund auffallen muss. Mit Stellschrauben wie Dachform, Material, Traufhöhe etc kann sich ein Gebäude einfügen. |
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