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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 05.03.2013 Uhrzeit: 23:00 ID: 49676 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, als Ergänzung zur oben genannten Frage: Hat man uneingeschränkten Zugang zum Erbaubuch oder verhält es sich hier wie mit dem Grundbuch, sprich nur mit Zustimmung des Eigentümers? Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |