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Blumenschein 10.09.2013 16:05

EnEV 2013/2014
 
Hallo zusammen,

bezüglich des Transmissionswärmeverlustes im vorliegneden Referentenentwurf zur neuen EnEV ist mir folgender Zusammenhang nicht klar:

“Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Trans-missionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes darf das 1,1fache des ent-sprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes die in Tabelle 2 angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten. “
Quelle: Energieeinsparverordnung Nichtamtliche Lesefassung
zum Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 6.2.2013, S. 48.


Mein U-Wert darf folglich um 1,1 höher und damit schlechter liegen als den Vorgaben des Referenzgebäudes?

Klarer ist dabei, dass gemäß Referentenentwurf für die neue Energieeinsparverordnung bei Errichtung eines Neubaus der einzuhaltende Jahresprimärenergiefaktor des Referenzhauses mit 0,875 und der Wärmedurchgangskoefiizient mit 0,90 multipliziert werden.

Mein Ziel ist es, die Entwicklung der U-Werte z.B. einer typischen Außenwand im Wohnungsbau von der EnEV 2002 bis zum aktuell vorliegendem Referentenentwurf darzustellen. Hat jemand schon mal auspobiert, welche Auswirkungen der Referentenentwurf auf den U-Wert hat?

Zusammenfassend habe ich als folgende Fragen
  1. Wie ist der Referentenentwurf bzgl. des Transmissionswärmeverlustes zu verstehen? Darf ich tatsächlich 10 % schlechter bauen als die Vorgaben des Referenzhauses?
  2. Welche Auswirkungen hat der Referentenentwurf auf die U-Werte von Wohnungsneubauten? Wie wird der U-Wert einer Außenwand im Wohnungsbau zukünftig sein?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

personal cheese 11.09.2013 00:30

AW: EnEV 2013/2014
 
Zitat:

Zitat von Blumenschein (Beitrag 50898)

Mein U-Wert darf folglich um 1,1 höher und damit schlechter liegen als den Vorgaben des Referenzgebäudes?

Also für mich klingt das Zitat eher so, dass der U-Wert UM 0,1 mal höher als der U-Wertes des Referenzgebäudes sein darf.


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