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Datum: 16.03.2014
Uhrzeit: 19:22
ID: 52306



Schallschutz Kino

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

wir planen gegenwärtig ein Komplex mit Kino (LPH 1-2). Die Mieterbaubeschreibung des späteren Betreibers verlangt zwischen den Kinosälen ein Schalldämmmaß von >68 db. Wie wird das i.d.R. vom Wandaufbau her umgesetzt? Muss man schon die tragenden StB-Wände mit gedämmtem Luftspalt trennen, wie es der THX-Standard eigentlich verlangt, oder reicht eine ca. 30 cm-StB-Wand als Schott, vor der beidseitig in den Sälen Akustik-Vorsatzschalen angeordnet sind?

Die ebenfalls geforderte Trevira-CS-Wandbespannung dient nach meiner Kenntnis nur der Einstellung der raumakustischen Parameter (Nachhallzeit, etc.). Die Decke ist als Akustik-Rasterdecke verlangt und geplant.

Interessant wird es wieder am Boden: Schwimmender Estrich auf den Zuschauerrängen ist Pflicht, darauf ein vollflächig verklebter Teppichboden. Und für den ungenutzten Raum unter den Zuschauerrängen soll ein staubbindender Anstrich auf dem nackten Beton vorgesehen werden, plus einer Dämmlage. Nur: wo wird diese angeordnet, auf dem Boden oder an der Decke unter den Zuschauerrängen; und mit welcher Funktion?

Bitte keine Vermutungen, sondern Wissen aus der Praxis.

T.

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Beitrag
Datum: 17.03.2014
Uhrzeit: 19:52
ID: 52311



AW: Schallschutz Kino

#2 (Permalink)
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Kein Beitrag aus der Praxis aber vielleicht hilft es auch...
Von LaFarge gibt es spezielle Kinotrennwände im Trockenbau.

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 17.03.2014
Uhrzeit: 21:40
ID: 52312



AW: Schallschutz Kino #3 (Permalink)
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Danke für den Hinweis, die Referenz, die ich dazu finden konnte (Kino Weil am Rhein) kommt ja komplett ohne massiven Kern aus - das hätte ich nicht für möglich gehalten; ein Schalldämmmaß steht da allerdings nicht ...

"Auf ein Einkaufszentrum aufgesetzt" gilt auch für uns. Wir müssen aber keinen Leichtbau erstellen. Im Augenblick gehe ich von einer StB-Konstruktion aus.

Natürlich wissen so was Consultants & Bauakustiker; aber diese sind noch nicht im Boot. Einzelne Infos habe ich schon so recherchieren können.

Ich hoffe, der Thread ist noch nicht zu Ende - es werden doch einige schon Kinos hier gebaut haben?

T.

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Datum: 17.03.2014
Uhrzeit: 22:48
ID: 52314



AW: Schallschutz Kino #4 (Permalink)
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So weit ich mich erinnern kann, gibt es da einen "Schallschutz-Prospekt" von laFarge in dem auch Wandaufbauten und Schalldämmasse genannt werden. Jenseits der 70 dB glaub ich.

68 dB sind meines Wissens auch die erhöhten Schallschutzanforderungen an Gebäudetrennwände nach DIN oder VDI. Müsste also auch mit massiven (Doppel?)-Wänden erreichbar sein.

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Beitrag
Datum: 17.03.2014
Uhrzeit: 22:51
ID: 52315



AW: Schallschutz Kino #5 (Permalink)
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Hier ist noch was besseres, sogar mit Details:
http://www.lafarge.de/Technik_News/T...lld.120808.pdf

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Beitrag
Datum: 18.03.2014
Uhrzeit: 17:18
ID: 52317



AW: Schallschutz Kino #6 (Permalink)
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schallschutz in derartigen einrichtungen halte ich für eine überaus spannende sache.
da ein kino aber nun in der regel keine 08/15-nummer ist, würde ich hier doch eher dazu raten einen entsprechenden schallschutzgutachter einzuschalten, der dann in abstimmung mit der ausführungsplanung ein konzept erarbeitet, das auch funktioniert. gerade die nachhallzeiten, die ja nicht unmaßgeblich durch die art der oberflächen bestimmt wird, sollten da doch durchaus auch mal rechnerisch nachgewiesen werden.
sicher, je nach planungsstand, noch nicht mit im boot; aber ein entsprechender deinerseits sollte in richtung auftraggeber sollte doch ggf. dafür sorgen, dass er kommt.
__________________
da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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Beitrag
Datum: 18.03.2014
Uhrzeit: 21:49
ID: 52318



AW: Schallschutz Kino #7 (Permalink)
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Eine akustische Berechnung der Säle und auch der Foyers wird auf jeden Fall gemacht werden, ist bauherrenseitig auch von den Betreibern verlangt. Davon hängt auch ab, ob und welche Art von Schall-Schleusen man vorsehen muss (interessanter Weise nicht für jeden Saal grundsätzlich Pflicht). Nur, ganz soweit sind wir noch nicht.

Am wertvollsten wäre für mich eine Aussage wie: Hier haben wir den und den Wand- und Bodenaufbau gemacht mit soundsoviel db, und hier diesen.

T.

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Beitrag
Datum: 20.03.2014
Uhrzeit: 15:10
ID: 52352



AW: Schallschutz Kino #8 (Permalink)
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Tom, ich denke, hier sollten mal vorab ein, zwei Begrifflichkeiten geklärt werden.

Du sprichst von 60 dB. Ich nehme an, damit meinst du R'w 60 dB, also "eingebauter Zustand".
Das ist wahrscheinlich dann die Forderung der DIN 4109.
Da geht es um Schalldämmung.

Die Wandbespannung usw bezieht sich auf Hallreduktion, also Schalldämpfung.
Weites Feld und mit Sicherheit eines guten Akustikers bedürfend.

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Beitrag
Datum: 23.03.2014
Uhrzeit: 14:13
ID: 52377



AW: Schallschutz Kino #9 (Permalink)
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Ja, die 68 db sind das Maß für die eingebaute Konstruktion. Der Unterschied Bauakustik vs. Raumakustik ist klar, aber die Trockenbau-Schalen, die man zur Verbesserung des Schalldämmmaßes zwischen den Sälen einbaut, haben wohl auch eine raumakustische Funktion als Absorber tiefer Frequenzen. Dieses Zusammenspiel kann nur ein Akustiker beurteilen.

Aber ich frage hier nach Erfahrungen aus der Praxis; meine Hauptfragen waren: Muss schon der Rohbau bei den Trennwänden komplett entkoppelt werden? Und was passiert am Boden?

T.

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