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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.02.2017 Uhrzeit: 13:59 ID: 56241 | Social Bookmarks: vielleicht suchst Du lieber mit dem Begriff "Bauschlussreinigung" In der VOB steht nichts weil Baureinigung keine Bauleistung ist. (Die Unternehmer müssen im übrigen daher auch keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 1 EStG beibringen) Im StLB findest Du aber unter LB033 Baureinigungsarbeiten. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 13.02.2017 Uhrzeit: 23:22 ID: 56251 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank für die Antwort. Anbei noch weitere Richtlinien für Baureinigung. Gruß -- Blumenschein |