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Eli_13 19.05.2017 19:29

Zeichnungen für Bauantrag für Bekannte
 
Hallo zusammen,

eine Bekannte hat mich darum gebeten, für den Bauantrag ihres Hauses Zeichnungen zu erstellen. Bauvorlageberechtigt ist sie als Bautechnikerin selbst, kann aber nicht so gut zeichnen und ihr fehlt es an Zeit, sich mit dem CAD-Programm auseinanderzusetzen...
Nun zur Frage: Wenn ich nur zeichne, ihr helfe, den Antrag auszufüllen, vielleicht noch ein bisschen 3D, damit auch ihre Familie ne Vorstellung vom Haus bekommt, bin ich dann irgendwie haftbar? Ich bin ja dann weder Entwurfsersteller noch Planer...kann ich mich vorher mit etwas schriftlichem absichern?
Ich bin angestellte Absolventin Architektur, kurz vor der Eintragung in die Kammer..

Danke für eure Antworten

Lang 21.06.2017 10:07

AW: Zeichnungen für Bauantrag für Bekannte
 
Nach meinem Verständnis haftet der, der die Pläne unterzeichnet auch für deren Richtigkeit. Wenn du namentlich nirgends auftauchst, kannst du das ganze glaube ich recht entspannt sehen.


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