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Nightfly 24.06.2017 17:03

Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
Hi Leute!
Auf das Baugrundgutachten wird ja gerne mal verzichtet. Hier ist der rechtliche Hintergrund für uns Architekten ganz gut erklärt:
https://bodengutachten.de/baugrundrisiko.html
Es reicht also nicht aus, als Arch. nur auf eine evtl. Notwendigkeit hinzuweisen, sondern man braucht schriftlich und unterschrieben, dass der Bauherr darauf verzichtet, mit all seinen evtl. Konsequenzen. So weit so klar. Wie sieht es aus, wenn ich nur bis zum Bauantrag beauftragt bin?
Habe ich dann überhaupt mit der Thematik zu tun?

personal cheese 24.06.2017 17:58

AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
Zur Entwurfsplanung gehört eine Kostenberechnung. Wie willst du diese aufstellen, wenn du nichts zu Aufwand und Art der Gründung, Wasserhaltung, Abdichtungsart, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Wiederverwendbarkeit und Schadstoffbelastung des Aushubs, Versickerungsfähigkeit des Erdreichs etc. weißt? Gerne kann das auch schon in die Kostenschätzung einfließen und hat zB Auswirkungen auf essentielle Entscheidungen, wie "ist eine Unterkellerung wirtschaftlich"...

Nightfly 25.06.2017 20:45

AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
Ist bei großen Bauvorhaben richtig ja. Hier geht es um einen Anbau an ein EFH in den Garten hinein. Ein Bad mit Flur und oben drauf nochmal ein Bad und ein Balkon, kein Keller. Kostenschätzung habe ich nur grob über Kubikmeter gemacht, weil der sowieso alles selbst machen will.

personal cheese 25.06.2017 21:48

AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
Aber irgendwie auf die Erde wird der Anbau ja trotzdem gestellt werden.

Lang 26.06.2017 12:00

AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
...grade beim Anbau an einen Bestand solltest du dir über den Untergrund im Klaren sein, ich sag nur Setzungsverhalten. Wenn der Bestand unterkellert ist bewegst du dich mit deine Fundamenten evtl. im Bereich der Baugrubenverfüllung, als aufpassen!

Nightfly 08.07.2017 22:16

AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
 
Ja auch das ist ein guter Hinweis. Ich habe ihm per Mail angeraten ein Gutachten in Auftrag zu geben und er hatte ein paar Fragen dazu. Somit habe ich den Nachweis, dass meine Info ankam. Nur hinweisen ist rechtlich oft nicht ausreichend.


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