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a.zimmerer 05.09.2017 16:17

Eingangstür und Bodenaufzug
 
Hallo,

In einem Eingangsbereich soll eine Haustür eingesetzt werden. Direkt hinter dem Bereich wo die Eingangstür hin soll ist ein Bodenaufzug zum Keller (ca. 1m x 1m) in den Boden gelassen. Der Aufzug wird benutzt. Ist es nach dem geltendem Baurecht überhaupt möglich eine Tür dort hinzusetzen?
Welche Alternativen gibt es? Würde mich sehr über eine fachmännische Antwort freuen!

Ich habe eine Skizze mit draufsich beigefügt:

https://i.imgur.com/RxuB6wE.jpg

personal cheese 05.09.2017 19:27

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Ich denke das kommt drauf an.
Handelt es sich um einen Rettungsweg, der bei Betrieb der Hebebühne nicht benutzbar ist? Was sagt das Brandschutzkonzept dazu?

Wie ist das brandschutztechnische Abschottungsprinzip zwischen unterer und oberer Anfahrt der Hebebühne?

Ist sichergestellt, dass keine Gefahren für Passanten z.B. durch Absturz bestehen?

Um hier über Alternativen zu diskutieren, ist die Imformationslage zu dünn... (Es wäre zum Beispiel eine Alternative, die Hebebühne auszubauen und die Decke zu verschließen...)

In welcher Funktion fragst du?

a.zimmerer 08.09.2017 14:14

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 56602)
Ich denke das kommt drauf an.
Handelt es sich um einen Rettungsweg, der bei Betrieb der Hebebühne nicht benutzbar ist? Was sagt das Brandschutzkonzept dazu?

Wie ist das brandschutztechnische Abschottungsprinzip zwischen unterer und oberer Anfahrt der Hebebühne?

Ist sichergestellt, dass keine Gefahren für Passanten z.B. durch Absturz bestehen?

Um hier über Alternativen zu diskutieren, ist die Imformationslage zu dünn... (Es wäre zum Beispiel eine Alternative, die Hebebühne auszubauen und die Decke zu verschließen...)

In welcher Funktion fragst du?




Ja, es handelt sich um einen Rettungsweg. Es ist der einzige Eingangsbereich zu mehreren Wohnungen. Wenn die Hebebühne in Betrieb ist kann man seitlich (siehe Skizze) vorbei gehen. Wenn aber eine zusätzliche Tür eingebaut und erstmal geöffnet werden muss bin ich mir nicht sicher.
Ganz wichtig zu erwähnen wäre, dass die Hebebühne nicht umgebaut werden kann. Diese ist fest installiert und soll dort auch bleiben.

Florian 10.09.2017 23:56

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
In welcher Skizze kann man sehen, dass man seitlich an der Hebebühne vorbeigehen kann?

a.zimmerer 11.09.2017 18:02

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 56607)
In welcher Skizze kann man sehen, dass man seitlich an der Hebebühne vorbeigehen kann?.


Die Tür ist noch nicht eingesetzt. Momentan sind links und rechts ca 60 cm frei.

Florian 15.09.2017 12:12

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?

Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen.

Aber 60 cm Fluchtweg (und es wird wohl weniger, wenn die lichte Breite genau bemessen wird) wird nicht ausreichen.
Wie soll denn geflüchtet oder gerettet werden wenn der Bodenaufzug den Weg versperrt?

Ich glaube da muss der Bauherr noch etwas Geld besorgen...

a.zimmerer 19.09.2017 12:27

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 56626)
Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?

Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen.

Die Wohnungen haben keinen zweiten baulichen Fluchtweg. Dieser ist der einzige Eingang zu den Wohnungen.
Welche Behörde stellt hier eigentlich die Genehmigung aus bzw. prüft und bescheinigt mir das es so nicht gemacht werden kann?

Florian 19.09.2017 16:54

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.

Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.

Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...

a.zimmerer 19.09.2017 20:43

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 56638)
Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.

Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.

Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst...


Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mir gehts auch nicht darum mich aus der Verantwortung
zu ziehen, sondern vorab zu prüfen ob ich eine Tür
einsetzen kann (unbedenklich) oder nicht. Wie wäre
dann mein nächster Schritt? Ich müsste zum Bauordungsamt
oder "Bürgerberatung der Bauaufsicht" und dort nachfragen,
ob ich das so machen darf?

Florian 23.09.2017 13:38

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Bürgerberatung klingt gut.

Handelt es sich bei dem Gebäude eigentlich um einen Bestand oder um eine Neuplanung?

a.zimmerer 24.09.2017 15:10

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 56641)
Bürgerberatung klingt gut.

Handelt es sich bei dem Gebäude eigentlich um einen Bestand oder um eine Neuplanung?

Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Bestand.

Florian 24.09.2017 22:42

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Und wie ist das bisher gelöst???

a.zimmerer 27.09.2017 18:12

AW: Eingangstür und Bodenaufzug
 
Na, bisher ist keine Tür eingebaut. Man kann also im Notfall um den Lastenaufzug "herum gehen". Man muss auch dazu sagen, dass mit den Aufzug nur 1x mal die Woche der Müll aus dem Keller hochgebracht wird. Es ist also nicht so, dass er ständig verwendet wird. Kommt allerdings eine Tür direkt vor dem Lastenaufzug rein wird die Sache problematisch, da man dann ja eben nicht mehr drum herum gehen kann im Falle eines Notfalls. Kann man eigentlich einfach die Tür einbauen oder muss ich den Plan vorher von jemanden (Bauamt,Feuerwehr) abnehmen lassen?


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