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Datum: 23.11.2020
Uhrzeit: 11:55
ID: 57624



Nutzungsänderung Fitnesseinrichtung

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Liebe Forums-Mitglieder,

ich bin sehr froh, euer Forum gefunden zu haben und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich plane gerade die Eröffnung eine gewerblichen Ladenlokals nach der Corona-Pandemie in NRW. Hierbei fällt für das von mir ausgewählte Objekt eine Nutzungsänderung an. Diese Nutzungsänderung hat ein Bekannter von mir als „Freundschaftsdienst“ erledigt. Das führt mich zu erstem Problem: Mir gefällt es nicht, dass mein Bekannter die Arbeit ohne Gegenleistung ausgeführt hat. Er lehnt zwar Geld ab, aber ich möchte ihm zum Beispiel einen Reisegutschein mit entsprechendem Gegenwert schenken. Nun meine Frage: Welche Kosten entstehen für gewöhnlich, wenn man eine Nutzungsänderung bei einem Architekten in Auftrag gibt?

Das zuständige Bauamt hat mir mittlerweile ein Schreiben mit kleineren Mängeln zukommen lassen: Die Anzahl der erforderlichen Parkplätze wurde zwar berechnet, aber die Parkplätze wurden falsch eingezeichnet. Die von meinem Bekannten eingezeichneten Parkplätze sind bereits an einen anderen Mieter dieses Objekts vergeben (das konnte mein Bekannter nicht wissen). Nun sagt er, die zeichnerische Eintragung sei sowieso nicht wichtig. Wie man sich mit den Parkplätzen einigt, spiele für die Nutzungsänderung keine Rolle, Hauptsache er habe rechnerisch die Anzahl nachgewiesen. Ich kenne mich damit nicht aus und sitze damit ein bisschen zwischen den Stühlen. Bei einem Freundschaftsdienst will ich nicht noch Ansprüche stellen, aber auf der anderen Seite sitzt mir ja das Bauamt im Nacken. Welche Seite hat denn nun Recht?

Und als Letztes: Ich plane in dem Objekt eine Art Fitnessstudio. Meine Kunden werden also Springen und Gewichte bewegen bzw. auch mal unsanft zum Boden fallen lassen. Das Objekt ist eine ehemalige Zeche und ich würde das 1. OG mieten. Als ich letztens mal ein paar Übungen getestet habe, hat der Boden schon sehr vibriert und ich konnte im Anschluss tatsächlich auch ein „rieselndes Geräusch“ hören. Mein Bekannter hat mir erklärt, dass der Boden mit Aschebeton ausgefüllt sei. Das sollte keine Probleme geben. Ich will ihn zwar nicht anzweifeln, aber vielleicht hat doch jemand von euch ein paar Erfahrungen damit.

Also zusammenfassend:
1) Wie viel kostet eine Nutzungsänderung normalerweise?
2) Müssen Parkplätze nur rechnerisch nachgewiesen werden, nicht aber zeichnerisch eingetragen werden?
3) Hält ein Aschebetonboden ein Fitnesstraining dauerhaft aus?

Vielen Dank schon einmal für eure Mühen!

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Beitrag
Datum: 02.12.2020
Uhrzeit: 11:18
ID: 57625



AW: Nutzungsänderung Fitnesseinrichtung

#2 (Permalink)
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Liebe/r Froning,

wenn dein Bekannter die komplette Leistungsphase 4 erledigt hat, kannst du das ca. anhand der HOAI einschätzen. Ansonsten kommt auch Stundenhonorar in Frage. Ich denke mal, zweiteres. Das Ganze hört sich nach weniger Umfang an.

Ich weiß nicht, wo ihr seid, aber hier müssen Parkplätze häufig bemaßt (also es reicht einer, wenn die anderen erkennbar die gleiche Größe haben) und nummeriert sein am Plan. Genaue Angaben für eue Kommune findest du in der Stellplatzsatzung. Da steht auch was zu Ablösen, Gemeinnutzung und Fahrradplätze. Genügt die Planung den Anforderung nicht, wird nicht genehmigt. In deinem Fall muss der Bestand an Stellplätzen mit den neu benötigten verrechnet werden. Das Ergebnis könnte theoretisch auch negativ sein, so dass Plätze z.B. vermietet werden können.

Zu deiner letzten Frage kann ich dir nichts sagen, das ist nicht mein Fachbereich. Im Zweifel würde ich zusätzlich einen Gutachter bestellen, vielleicht kann man ja eine Bohrung machen oder den Boden irgendwo öffnen.

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Beitrag
Datum: 04.12.2020
Uhrzeit: 10:43
ID: 57627



AW: Nutzungsänderung Fitnesseinrichtung #3 (Permalink)
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Vielen Dank Baumplanerin für deine Antwort!

Wenn du sagst, die Angelegenheit scheint weniger Umfang zu haben, meinst du, dass ein Gegenwert von 800 € angemessen sein könnte?

Hast vielleicht sonst noch jemand Orientierungswerte und Know-How über Aschebeton?

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