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holger: Offline

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holger is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 26.11.2004
Uhrzeit: 22:44
ID: 5638



bestuhlungsplan ???

#1 (Permalink)
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hallo,

kann mir jemand sagen ob man für die erstellung eines "gaststätten" - bestuhlungsplanes als dipl.-ing. auch haftet, wenn hinterher der betreiber alle tische anders stellt als im plan ersichtlich ???

weiss darüber vielleicht jemand bescheid ??

gruß holger
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Schönen Gruß
Holger

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 01:20
ID: 5639



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was hat die bestuhlung mit einer haftung zu tun? Du kannst eine Gaststätte bestuhlen, wie du es für richtig hälst, und wenn es nur 1 Hocker ist

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holger: Offline

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holger is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 15:20
ID: 5643



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hallo tobi p.,

klar, das ist schon richtig !

ich hab es aber so gelernt, dass jeder plan, den du ans amt gibst auch einen offiziellen charakter hat...immerhin steht ja der name drauf

d.h. ich wollte mich nur vergewissern, ob jemand erfahrung mit derartigen
sachen (wenn auch kleinigkeiten) hat, um nachher nicht in irgendwelche versteckten fallen zu tappen !

(es ist immerhin auch die VSTättVO zu beachten)

aber dennoch vielen dank.
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Schönen Gruß
Holger

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Registriert seit: 17.07.2003
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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 19:51
ID: 5645



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Hi Holger,

klar, du musst für die Baugenehmigung der UBA immer einen Einrichtungsplan für die Gaststätten mitgeben. Bestuhlung und sanitäre Einrichtungen müssen auch zusammen passen. Das hat aber nichts mit Haftung zu tun. Wenn die Gaststätt enach deinen Plänen eingerichtet wurde wirst du sicherlich nicht jeden Tag dort vorbeischauen, ob der Eigentümer jetzt irgendwas umgestellt hat. Das ist sein Problem, wenn er Fluchtwege o.ä. zustellt. Dein Job ist letztlich mit der Übergabe erledigt.

Die Haftung beschränkt sich denke ich mal bei Gaststätten eher auf ordentliche Planung von Lüftung, Heizung und Sanitär!

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