Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline

Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt

holger is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 26.11.2004
Uhrzeit: 22:44
ID: 5638



bestuhlungsplan ???

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

hallo,

kann mir jemand sagen ob man für die erstellung eines "gaststätten" - bestuhlungsplanes als dipl.-ing. auch haftet, wenn hinterher der betreiber alle tische anders stellt als im plan ersichtlich ???

weiss darüber vielleicht jemand bescheid ??

gruß holger
__________________
-------------------
Schönen Gruß
Holger

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




 
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline

Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt

Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 01:20
ID: 5639



Social Bookmarks:

was hat die bestuhlung mit einer haftung zu tun? Du kannst eine Gaststätte bestuhlen, wie du es für richtig hälst, und wenn es nur 1 Hocker ist

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline

Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt

holger is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 15:20
ID: 5643



Social Bookmarks:

hallo tobi p.,

klar, das ist schon richtig !

ich hab es aber so gelernt, dass jeder plan, den du ans amt gibst auch einen offiziellen charakter hat...immerhin steht ja der name drauf

d.h. ich wollte mich nur vergewissern, ob jemand erfahrung mit derartigen
sachen (wenn auch kleinigkeiten) hat, um nachher nicht in irgendwelche versteckten fallen zu tappen !

(es ist immerhin auch die VSTättVO zu beachten)

aber dennoch vielen dank.
__________________
-------------------
Schönen Gruß
Holger

Mit Zitat antworten
 
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline

Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt

Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2004
Uhrzeit: 19:51
ID: 5645



Social Bookmarks:

Hi Holger,

klar, du musst für die Baugenehmigung der UBA immer einen Einrichtungsplan für die Gaststätten mitgeben. Bestuhlung und sanitäre Einrichtungen müssen auch zusammen passen. Das hat aber nichts mit Haftung zu tun. Wenn die Gaststätt enach deinen Plänen eingerichtet wurde wirst du sicherlich nicht jeden Tag dort vorbeischauen, ob der Eigentümer jetzt irgendwas umgestellt hat. Das ist sein Problem, wenn er Fluchtwege o.ä. zustellt. Dein Job ist letztlich mit der Übergabe erledigt.

Die Haftung beschränkt sich denke ich mal bei Gaststätten eher auf ordentliche Planung von Lüftung, Heizung und Sanitär!

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:16 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®