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SoNici 06.06.2006 10:26

Größe von Versammlungsräumen
 
Wo finde ich denn den Platzbedarf für Versammlungsräume, wenn ich eine vorgegebene Personenzahl habe? Konnte im Neufert nichts finden.

So was wie Platzbedarf pro sitzende Person, oder 100 Leute = x qm, 200 Leute = y qm usw.

Kann so was absolut nicht abschätzen :(

Samsarah 06.06.2006 10:35

Soweit ich mich erinnern kann, steht sowas schon im Neufert. Das ist aber wieder so etwaws, wo man unter dem passenden Schlagwort nix findet. Guck mal unter Kino/Theater und ich meine es gäbe auch etwas zu Vorlesungssälen.
Es steht definitiv drin. Hab gerade leider keinen zur Hand.

Grüße
Samy

noone 06.06.2006 11:04

schließe mich an, irgendwo steht x,x Personen pro m², nur wo genau kann ich dir auch nicht sagen. Beachte vor allem die Versammlungsstättenrichtlinie, damit bei der Möblierung dann nichts schief geht.....

SoNici 09.06.2006 10:08

unter welchen oberbegriff fällt denn die versammlungsstättenverordnung? und welche richtlinien/verordnungen gibt es noch, die man so beachten muss - bzw. wo kann ich das rausfinden?

noone 09.06.2006 10:16

Hintergrundinformationen zur VStättVO:

Die Versammlungsstättenverordnung wird von den einzelnen Bundesländern in Anlehnung an die Landesbauordnung geregelt und ist daher auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vor allem bei den Brandschutzbestimmungen sind die Anforderungen abweichend.

Die VStättVO ist in den alten Bundesländern mittlerweile über 20 Jahre, in den neuen Ländern 10 Jahre alt. Es liegt auf der Hand, daß hier dringender Handlungsbedarf besteht, die Verordnung zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Politik sollte weiterhin gefordert sein, eine Regelung auf deutscher - oder besser noch: europäischer - Ebene herbeizuführen, damit die Verordnung für Veranstalter und Betreiber von Tagungsstätten einheitlich und überschaubar wird.

Die in letzter Zeit entstandene sogenannte Musterverordnung oder Musterversammlungsstättenverordnung (MusterVStättVO) ist ein erster Versuch, eine einheitliche Regelung auf Bundesebene herbeizuführen, wird aber von vielen Bundesländern nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt.

Da die Versammlungsstättenverordnung, wie erwähnt, von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, sollten sich die Betreiber von Veranstaltungsstätten und die Event-Organisatoren an die jeweilige Landesregierung/Staatskanzlei wenden, um dort die Ansprechpartner für die VStättVO zu erfragen und die aktuelle Fassung dieser abzurufen.

In der VStättVO werden unter anderem folgende Punkte geregelt:

* bei welcher Einrichtung die VStättVO angewendet wird
* ab welcher Größenordnung der Veranstaltung die VStättVO greift
* Einsatz von technischen Fachkräften
* Anforderung an das Podium/die Bühne
* Feuermelder und Feuerlöscher, Brandsicherheitswachen
* Vorhänge und andere Dekorationen
* Abschrankungen
* Lichttechnik
* Bestuhlung
* Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden
* Fliegende Bauten, Rigging
* Einsatz von Laser und Pyrotechnik

noone 09.06.2006 10:19

Je nach Projekt musst du eventuell die Versammlungsstättenverordnung, die Verkaufsstättenverordnung, die Schulbauverordnung und natürlich die Garagenverordnung berücksichtigen. Wie oben bereits erwähnt, sind die von Bundesland zu Bundesland verschieden. Downloadbar sind die alle, googeln oder bei den Ministerien vorbeiklicken.....

audovis 09.06.2006 11:01

Nimm die Versammlungsstättenverordnung als Richtlinie, aber meines Wissens ist sie bereits außer Kraft. Korrigiert mich bitte, wenn ich mich da täusche.

Hier findest Du die Verordnung mit dem Hinweis, daß sie nicht mehr gültig ist:

http://www.stadtentwicklung.berlin.d...de/bauen.shtml

noone 09.06.2006 11:06

aha, wieder was dazugelernt.....

hab gerade gesehen, dass es eine MVStättV gibt, die in einigen Ländern schon gilt, der Rest soll 2003/04 folgen. (Stand Okt. 2004)


würde mal gerne wissen, was daraus jetzt geworden ist.....

SoNici 09.06.2006 11:28

Hab ne geniale Seite entdeckt:


http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html


unter anderem Landesgesetze, aber man findet auch so ziemlich alle Bundesgesetze - nicht nur im Baubereich


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:53 Uhr.

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