Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von SoNici
 
Registriert seit: 08.12.2003
Beiträge: 160
SoNici: Offline

Ort: BaWü

SoNici is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 06.06.2006
Uhrzeit: 11:26
ID: 16137



Größe von Versammlungsräumen

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Wo finde ich denn den Platzbedarf für Versammlungsräume, wenn ich eine vorgegebene Personenzahl habe? Konnte im Neufert nichts finden.

So was wie Platzbedarf pro sitzende Person, oder 100 Leute = x qm, 200 Leute = y qm usw.

Kann so was absolut nicht abschätzen

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Admin
 
Benutzerbild von Samsarah
 
Registriert seit: 08.06.2002
Beiträge: 1.141
Samsarah: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Gründer

Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 06.06.2006
Uhrzeit: 11:35
ID: 16140



Social Bookmarks:

Soweit ich mich erinnern kann, steht sowas schon im Neufert. Das ist aber wieder so etwaws, wo man unter dem passenden Schlagwort nix findet. Guck mal unter Kino/Theater und ich meine es gäbe auch etwas zu Vorlesungssälen.
Es steht definitiv drin. Hab gerade leider keinen zur Hand.

Grüße
Samy

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 06.06.2006
Uhrzeit: 12:04
ID: 16141



Social Bookmarks:

schließe mich an, irgendwo steht x,x Personen pro m², nur wo genau kann ich dir auch nicht sagen. Beachte vor allem die Versammlungsstättenrichtlinie, damit bei der Möblierung dann nichts schief geht.....

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von SoNici
 
Registriert seit: 08.12.2003
Beiträge: 160
SoNici: Offline

Ort: BaWü

SoNici is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 11:08
ID: 16239



Social Bookmarks:

unter welchen oberbegriff fällt denn die versammlungsstättenverordnung? und welche richtlinien/verordnungen gibt es noch, die man so beachten muss - bzw. wo kann ich das rausfinden?

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 11:16
ID: 16241



Social Bookmarks:

Hintergrundinformationen zur VStättVO:

Die Versammlungsstättenverordnung wird von den einzelnen Bundesländern in Anlehnung an die Landesbauordnung geregelt und ist daher auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vor allem bei den Brandschutzbestimmungen sind die Anforderungen abweichend.

Die VStättVO ist in den alten Bundesländern mittlerweile über 20 Jahre, in den neuen Ländern 10 Jahre alt. Es liegt auf der Hand, daß hier dringender Handlungsbedarf besteht, die Verordnung zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Politik sollte weiterhin gefordert sein, eine Regelung auf deutscher - oder besser noch: europäischer - Ebene herbeizuführen, damit die Verordnung für Veranstalter und Betreiber von Tagungsstätten einheitlich und überschaubar wird.

Die in letzter Zeit entstandene sogenannte Musterverordnung oder Musterversammlungsstättenverordnung (MusterVStättVO) ist ein erster Versuch, eine einheitliche Regelung auf Bundesebene herbeizuführen, wird aber von vielen Bundesländern nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt.

Da die Versammlungsstättenverordnung, wie erwähnt, von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, sollten sich die Betreiber von Veranstaltungsstätten und die Event-Organisatoren an die jeweilige Landesregierung/Staatskanzlei wenden, um dort die Ansprechpartner für die VStättVO zu erfragen und die aktuelle Fassung dieser abzurufen.

In der VStättVO werden unter anderem folgende Punkte geregelt:

* bei welcher Einrichtung die VStättVO angewendet wird
* ab welcher Größenordnung der Veranstaltung die VStättVO greift
* Einsatz von technischen Fachkräften
* Anforderung an das Podium/die Bühne
* Feuermelder und Feuerlöscher, Brandsicherheitswachen
* Vorhänge und andere Dekorationen
* Abschrankungen
* Lichttechnik
* Bestuhlung
* Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden
* Fliegende Bauten, Rigging
* Einsatz von Laser und Pyrotechnik

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 11:19
ID: 16243



Social Bookmarks:

Je nach Projekt musst du eventuell die Versammlungsstättenverordnung, die Verkaufsstättenverordnung, die Schulbauverordnung und natürlich die Garagenverordnung berücksichtigen. Wie oben bereits erwähnt, sind die von Bundesland zu Bundesland verschieden. Downloadbar sind die alle, googeln oder bei den Ministerien vorbeiklicken.....

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline

Ort: Berlin

audovis is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 12:01
ID: 16246



Social Bookmarks:

Nimm die Versammlungsstättenverordnung als Richtlinie, aber meines Wissens ist sie bereits außer Kraft. Korrigiert mich bitte, wenn ich mich da täusche.

Hier findest Du die Verordnung mit dem Hinweis, daß sie nicht mehr gültig ist:

http://www.stadtentwicklung.berlin.d...de/bauen.shtml

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 12:06
ID: 16247



Social Bookmarks:

aha, wieder was dazugelernt.....

hab gerade gesehen, dass es eine MVStättV gibt, die in einigen Ländern schon gilt, der Rest soll 2003/04 folgen. (Stand Okt. 2004)


würde mal gerne wissen, was daraus jetzt geworden ist.....

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von SoNici
 
Registriert seit: 08.12.2003
Beiträge: 160
SoNici: Offline

Ort: BaWü

SoNici is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.06.2006
Uhrzeit: 12:28
ID: 16248



Social Bookmarks:

Hab ne geniale Seite entdeckt:


http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html


unter anderem Landesgesetze, aber man findet auch so ziemlich alle Bundesgesetze - nicht nur im Baubereich

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Das große Buch 3DS MAX 4 Kieler Biete 3 01.10.2008 20:09
große spannweite gewährleisten IchrEgelS0 Konstruktion & Technik 1 29.03.2008 14:25
Große Büros affenpfleger Beruf & Karriere 15 12.02.2008 09:50
Infos zu große Baufirmen..Hilfe!!!! Rook andere Themen 3 21.10.2004 09:25
Größe der PlotFiles reduzieren? holger Präsentation & Darstellung 4 02.12.2002 22:54
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:20 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®