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aldirosso: Offline
![]() Beitrag Datum: 11.08.2006 Uhrzeit: 13:51 ID: 17537 | Social Bookmarks: Ein Aufenthaltsraum ist zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt. Bäder zählen nicht hierzu - sonst wären sie wohl auch kaum fensterlos zulässig. Die Bestimmungen zu Mindestraumhöhen findet man in der LBO - für Büronutzung etc. ist auch die Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten. (z.B. Raumhöhe im Grossraumbüro) Gruss Martin |
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Gestaltung von Aufenthaltsräume für Mitarbeiter | stephen | Konstruktion & Technik | 0 | 02.03.2003 14:35 |