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3dgeplagt 02.01.2007 12:44

fluchttreppenhaus - ausgang ins foyer möglich?
 
hi leute,

thema fluchttreppenhaus:
muss der "ausgang" ins freie führen, oder ist es auch ein foyer zulässig?

FoVe 02.01.2007 12:50

wenn das foyer eine zwischenstation auf dem Weg ins Freie ist, so denke ich, dass das ok ist.
Kommt sicher auf die Größe des Gebäudes an. Nottreppenhäuser führen in der Regel ja auch direkt ins Freie.

Gruß

Martin

Quote: ....
was schreib ich denn da?

Nottreppenhaus = Fluchttreppenhaus !

Brr - erstmal lesen :o

Sorry

Florian 02.01.2007 13:02

Ich glaube wenn das Fluchttreppenhaus nicht direkt ins Freie führt, so muss ein gesicherter Weg ins Freie führen. D.h. die kann ein Fluchttunnel sein oder z.B. ein alternativer Ausgang aus dem Treppenhaus, falls es im Foyer auch brennt.

Samsarah 02.01.2007 13:37

Ich denke, entscheidend ist, dass nicht zwei Fluchtwege gekreuzt werden. Wenn also Dein Hauptfluchtweg schon durch das Foyer führt, mußt Du einen alternativen Fluchtweg finden. Denn wenn es in diesem Foyer brennen sollte, haben die Leute keine alternative Fluchtmöglichkeit, damit würde der zweite Fluchtweg seine Funktion verlieren.

Kieler 02.01.2007 16:42

das ist ein ziemlich aufrissiges Unternehmen:
In unserer LBO steht dazu:
Zitat:

(4) Notwendige Treppenräume müssen durchgehend sein und an
einer Außenwand liegen. Notwendige Treppenräume, die nicht an einer
Außenwand liegen (innenliegende notwendige Treppenräume), können
gestattet werden, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet
werden kann.

(5) Jeder notwendige Treppenraum muss einen sicheren Ausgang ins Freie
haben. Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht
unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen
Treppenraum und dem Ausgang ins Freie

1. mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppen,
2. Wände haben, die die Anforderungen an die Wände des Treppenraumes erfüllen,
3. Rauchschutztüren zu notwendigen Fluren haben und
4. ohne Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren, sein.

Ausnahmen von Satz 2 Nr. 2 und 4 können gestattet werden, wenn
Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.
Das bedeutet, dass das Foyer gar nicht brennen können darf, da es im
Prinzip genauso ausgeführt sein muss wie das Treppenhaus.

3dgeplagt 02.01.2007 17:19

....ok. jetzt hab ichs kapiert.
danke

noone 02.01.2007 18:01

Wichtig ist der Satz: wenn Bedenken des Brandschutzes nicht bestehen.

Es ist also immer ganz wichtig, projekte mit den Brandschutzbeauftragten abzuklären, da die dann ihre Sicht der Anforderungen mitteilen.

Wenn ein Weg durchs Foyer führt, ist das sehr häufig mit enormen Technikaufwand (RWA etc) verbunden.

Prinzipiell ist es immer besser, notwendige Treppenhäuser (kann ja zusätzlich zur repräsentativen Haupttreppe am Foyer) an die Fassade zu bringen. dadurch hast du auch automatisch schon zwei unabhängige Fluchtwege.


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