tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Planung & Baurecht (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/)
-   -   Unterschrift (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/3564-unterschrift.html)

mika 14.03.2007 11:48

Unterschrift
 
Tach zusammen,

wie ist das noch bei Unterschriften. Ich soll aufgrund der Abwesenheit der Büroinhaber einen Vertrag unterschreiben. Mir stellen sich dabei natürlich erst mal die Nackenhaare auf, schließlich will ich nicht für den 6-stelligen Betrag haften.
Kann ich den Vertrag auch mit i.A. "Name des Büroinhabers" unterschreiben ?
Und was schreib ich dann handschriftlich in, meinen Namen oder den des Büroinhabers ?

fst 14.03.2007 13:28

Re: Unterschrift
 
Wer hat dich den befugt den Vertrag zu unterschreiben ?

mika 14.03.2007 13:32

Na, die Inhaber, die zur Zeit allerdings beide geschäftlich unterwegs sind. Und das für die nächsten zwei Wochen. Die Anweisung habe ich telefonisch und per Email bekommen.

Ich werde also mit i.A. "mein Name" unterschreiben. Ich möchte nur eine Haftbarkeit ausschließen. Denn für den Betrag müßte ich einige Jahrzehnte arbeiten.

Florian 14.03.2007 13:45

i.A. ist gut. So haben viele im Büro das auch gemacht, damit sie nicht persönlich haftbar gemacht werden können.
Juristisch bin ich mir aber gar nicht sicher ob das nötig ist, da man als Angestellter eh im Auftrag des Büros arbeitet.
Es gibt auch so etwas wie eine Haftungsgrenze für Angestellte. Die Beträgt die Summe einiger Monatsgehälter - mehr als 6 waren das nicht. Natürlich nur bei nicht grob fahrlässigen handeln!

Wenn Du aber eine Email hast, in der Du beauftragt wurdest, bist Du auf der sicheren Seite.

fst 14.03.2007 13:54

Kennt sich hier eigentlich jemand mit "i.A. "aus. ? Hat es überhaubt eine Bedeutung. I habe noch nie etwas konkretes dazu gefunden.

Frank

Flo 14.03.2007 14:18

Auf jeden Fall die Email ausdrucken und gut aufheben.

Florian

noone 14.03.2007 17:01

Im Auftrag bringt dir eigentlich gar nichts.

Prinzipiell ist zu klären, ob du als freier Mitarbeiter oder als Angestellter arbeitest.

Als freier Mitarbeiter ist dann die ganze Sache entscheidend, ob du mit oder ohne Haftung Aufträge bearbeitest.

Auf BGB Seminaren habe ich gehört, dass im Zweifelsfall im Auftrag vor der Unterschrift dich auch nicht aus der Haftung herausnimmt.

Da du aber in deinem Falle eine Mail hast, würde ich die Namen deiner Büroinhaber eintragen, und dann im Auftrag unterschreiben. Die entsprechende Mail kannst du ja dem Vertragspartner vorlegen.

Wenn du selbst mit deinem Namen den Vertrag abschliesst, dann wäre ja die Sache unter Umständen als eigener Vertrag zu werten. Das würde ich an deiner Stelle absolut nicht tun.

Flo 14.03.2007 17:12

Re: Unterschrift
 
Zitat:

Originally posted by mika
Tach zusammen,

wie ist das noch bei Unterschriften. Ich soll aufgrund der Abwesenheit der Büroinhaber einen Vertrag unterschreiben. Mir stellen sich dabei natürlich erst mal die Nackenhaare auf, schließlich will ich nicht für den 6-stelligen Betrag haften.

Können die Inhaber dir nicht einfach eine Vollmacht mit Haftungsbefreiung ausstellen? Zur Not sollen sie das halt noch kurz rüberfaxen.

Florian

mika 14.03.2007 18:59

Ich habe inzwischen einen Freund, der Jura studiert gebeten, das zu recherchieren.
Ich sag dann bescheid, was der rausgefunden hat.

mika 16.03.2007 16:08

Also der Jurist meint, dass ich aufgrund der Email nachweisen kann, dass ich auf Anweisung gehandelt habe. Und um sicher zu gehen, soll ich, eine Kopie des Vertrags an die Eigentümer senden, und auf Richtigkeit prüfen, und freigeben lassen.
Bleibt nur der etwas fade Beigeschmack.

fst 17.03.2007 11:01

Na1a, wenn die Zeit ist den Vertrag zu den Eigentümer sende kannst, könnten die doch gleich den Vertrag unterschreiben. Mit Express diensten geht das doch auch recht schnell.

FST

Tobias 17.03.2007 11:10

Hallo mika,

i.A. würde ich eigentlich in allen Emails und Schreiben verwenden, sobald irgendetwas konkretes beschrieben wird.

Ganz normal mit deinem Namen wprde ich nicht unterschreiben, da du kein Inhaber bist oder pro Procura hast.

Lass dir eine Email von den Inhabern zuschicken, in der sie dich beauftragen, zu unterschreiben, oder rufe kurz an, und lass einen Kollegen zuhören, damit du im Zweifel einen Zeugen hast.

Generall würde ich dieses Problem mit deinen Chefs aber nach deren Rückkehr einmal ansprechen und ggf. etwas schriftlich festhalten, damit bei Nächsten mal das klar ist.

Gruß

FoVe 17.03.2007 11:13

mika,

ich glaube, du brauchst dir nicht soviele Gedanken zu machen.
Wir hatten das Thema mal in meiner alten Firma.
Da gings drum, ob ein für die Firma akquirierender Handelsvertreter, welcher selbstständig ist, im Namen der Firma Verträge abschliesen kann und darf.
Eine Vollmacht deiner GEschäftsführung macht dich zum sog. Handelsbevollmächtigten für dein Büro, aber die Haftung daraus obliegt der Firma, nicht dir persönlich.
Ansonsten gilt im Handelsrecht - nur wer Prokura hat ( und das muß im Handelsregister eingetragen sein ) darf Rechtsgeschäfte verbindlich tätigen. Gilt natürlich auch für Geschäftsführer. So muß z.B. ein Kaufmann, welcher Angebote unterschreibt, ausdrücklich dafür bevollmächtigt werden.

Gruß

Martin

Patrick 23.03.2007 08:50

on behalf of | in the name of | as an agent of ?
 
wo ich das hier gerade lese...

im Büro haben wir viel englischsprachigen Schriftverkehr, da macht das "i.A." natürlich wenig Sinn und führt gelegentlich zu lustigen Missverständnissen ("Dear Mr. i.A. XXX"). Auch wenn von Florian schon weiter oben erwähnt wurde, dass man als Angestellter auf das ".i.A." verzichten darf, würde mich interessieren was die genaue englische Entsprechung dafür ist. Gesehen habe ich schon "on behalf of", "in the name of" oder "as an agent of".

Liebe Grüße

Patrick

personal cheese 23.03.2007 19:26

http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lan...trag&relink=on

Patrick 24.03.2007 00:01

hi personal chees,

bei leo war ich natürlich auch schon. Mir geht es aber weniger um die wortwörtliche Übersetzung, sondern ich möchte wissen ob das im englischsprachigen Schriftverkehr überhaupt gebräuchlich ist und wenn ja welche Redewendung benutzt man.

Trotzdem Danke für den Link.

Liebe Grüße

Patrick

personal cheese 24.03.2007 10:29

Sorry Patrick. Was anderes fällt mir auch nicht ein.

Zum Thema ppa i.A. und i.V sollte man sich mal diesen Thread durchlesen:
http://www.wer-weiss-was.de/theme143...le2360262.html

oder auch hier:
http://www.vnr.de/vnr/selbstorganisa...ml?xsid=576217

noone 24.03.2007 12:24

es bringt euch eigentlich wenig, euch eine übersetzung von im Auftrag zusammenzubasteln. Viel wichtiger ist es, die amerikanische bzw britische Rechtsgrundlage zu kennen, und daraus die genannte Kürzel und Formalitäten zu entnehmen. Ansonsten geht das schnell daneben, s. i.A. in den geposteten Artikeln.....

Florian 24.03.2007 13:16

Das sehe ich nicht so. Zum einen ist die Frage, welches Recht zur Geltung kommt, es muß nicht zwangsläufig das Ausländische sein, zum anderen geht es hier meistens um eine interne Büroabsicherung. Ein i.A. ist für Vertragspartner unerheblich, er klagt - wenn es soweit kommt - gegen das Büro. Nur der Mitarbeiter will damit aus der Pflicht genommen werden. Für ihn gilt als Angestellter eines deutschen Büros immer die deutsche Rechtsprechung. Wenn i.A. also eine rechtliche Auswirkung hat, ist bei einem ausländischen Kontakt eine entsprechende Übersetzung durchaus sinnvoll.

i.A. Florian ;)

noone 24.03.2007 17:27

klar, wenn du ein Englisches Schriftstück schickst, gleichzeitig aber deutsches Recht geltend machen willst, dann ist es schwierig, ich würde eventuell sogar i.A. lassen, und erst gar nicht übersetzten. Denn wenn du dem Leser durch eine fälschlische englische Vertretungs-kürzel suggerierst, daß du bevollmächtigt bist, kann er eventuell dadurch falsch reagieren.

Es ist ja auch wirklich egal, gerade auch wenn ich für ausländische Kontakte im Namen meines Bosses schreibe, würde ich unterschreiben und eine Zeile mit assistant oder abteilung oder office drunterschreiben, so stellst du deine Stellung im Unternehmen unmißverständlich klar.


Wie ich auch schon oben gesagt habe, sind solche Rechtsfälle sowieso nur für Selbstständige/freie Mitarbeiter brisant, im Unternehmen ist man sowieso immer im Namen der Firma aktiv, und wer hat schon vom Boß schriftliche Vollmachten zum Verfassen eines Briefes bekommen?

Patrick 25.03.2007 13:50

Im Büro habe ich mir nochmal die Emails für ein Projekt in Südafrika angeschaut. In Südafrika scheint es die Regel zu sein, dass man Emails nur mit dem Vornamen unterschreibt, gefolgt von einer Signatur mit Namen, evtl. Position, Firma, Adresse,... und einer Vertraulichkeitsklausel.

Ich habe nichts gesehen was auch nur ansatzweise in die Richtung 'i.A.' ging....

Liebe Grüße

Patrick

Florian 03.09.2008 14:53

AW: on behalf of | in the name of | as an agent of ?
 
Zitat:

Zitat von Patrick (Beitrag 22662)
[...] das ".i.A." verzichten darf, würde mich interessieren was die genaue englische Entsprechung dafür ist. Gesehen habe ich schon "on behalf of", "in the name of" oder "as an agent of".

ich habe jetzt schon häufiger gesehen:

Kind regards
for [name des Büros]

[Vorname] [Nachname]

Robi 27.09.2008 13:54

AW: on behalf of | in the name of | as an agent of ?
 
Eines versteh ich bei dieser ganzen Diskussion noch nicht, deswegen frage ich mal ganz "naiv": wenn es so "ein Problem" ist wer was wann unterschreiben darf oder ob ein "i.A." eine rechtsverbindliche Angelegenheit ist - warumweis dann keiner eine Antwort?! :-)
Ich weis, es geht dabei ja immer um den Fall der Fälle (das etwas ganz schief läuft), aber wenn keiner von euch eine Antwort auf diese Frage weis - wie wahrscheinlich ist es dann das man in so einem Rechtsstreit belangt wird? Man kann sich doch nicht jeden Furz und Feuerstein vom Chef gegenzeichnen lassen...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:02 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®