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-   -   2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/4363-2-rettungsweg-treppe-19-stg-einlaeufig-moeglich.html)

Tidals 15.02.2008 12:38

2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
hallo zusammen

ich plane gerade eine fluchttreppe. Von der Höhe her muss ich mich ja an die max. 20 stg halten sprich bei 3,8m höhe benötige ich 19 stg.
Ab der 18. Stufe benötige ich ja ein zwischenpodest, gilt das auch für fluchttreppen?
Bin für eure tipps dankbar.

Florian 15.02.2008 13:07

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Dort erst recht! Eine Setztstufe von 20cm Höhe ist aber auch schon sportlich.
Ausnahmeregelungen sind glaube ich möglich, wenn es sich um einen einzigen Treppenlauf handelt.

personal cheese 15.02.2008 13:13

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Wenn es eine (baurechtlich) notwendige Treppe ist sind lt. DIN 18065 auch nur Steigungen von max 19 cm mit Mindestauftritt 26 cm zulässig (außer bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen).

Tidals 15.02.2008 13:21

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
danke schonmal für eure antworten.

Es handelt sich um eine außenliegende Nottreppe für eine Kinderkrippe
In meinem Brandschutzskript steht als maximal steigunt 20 cm.
Es gibt auch nur ein Obergeschoss also auch nur den einen lauf, drum würde ich gerne auf das zwischenpodest verzichten. Wonach richten sich denn die Ausnahmen? Wo kann ich da mehr zu erfahren?

mfg
tim

Sven_W 15.02.2008 13:32

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Bei jeder Treppe ist nach 18 Steigungen ein Podest anzuordnen. Die 18 Steigung ist sozusagen die Höhe des Podestes.

Handelt es sich dabei um ein Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen oder um ein sonstiges Gebäude? Dann darf die max. Steigungshöhe 19cm nicht überschreiten (17 +2/-3) soweit es sich um eine baurechtlich notwendige Treppe handelt.

siehe DIN 18065

Sven_W 15.02.2008 13:44

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
DIN 18065
DIN 18024 / 18025
Landesbauordnung
Durchführungsverordnung zur Landesbauordnung

Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V.
http://guvv-bayern.de/Internet_I-Fra...SR_2002Bay.pdf
Interne Wegesysteme - HEWI Barrierefrei-Portal

wären meine Tipps zum weiterlesen

Florian 15.02.2008 13:51

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Da eine Fluchttreppe eine Baurechtlich notwendige Treppe ist, findet wohl zwangsläufig die Anwendung der DIN statt.
Da es sich um eine Kinderkrippe handelt, wie Du sagst kommt mit Sicherheit auch keine Ausnahmegenehmigung in Frage. Da müssen Erzieher mit Kindern (!) flüchten können.
Ich würde in diesem Fall übrigens gleich noch einmal gucken, ob da nicht noch schärfere Regeln gelten!

personal cheese 15.02.2008 14:06

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Da es sich ja um eine Kinderkrippe handelt, gibt es auch noch die entsprechenden Regelwerke der Unfallversicherer, die beachtet werden sollten.

Hier zu Kindergärten allgemein:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...ln/SR_2002.pdf

Hier zu Treppen:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...form/I_561.pdf

Bei Kindergärten: Steigung zwischen 14 und 16 cm, Auftritt zwischen 30 und 32 cm

Falls es noch interessiert Rutschhemmung von Fußböden:
http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...geln/R_181.pdf

SoNici 15.02.2008 14:33

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Bei ner Kindergrippe mußt Du ja extra noch darauf achten, dass die Steigung nicht zu groß ist! Selbst wenn die Kinder getragen werden... - versuch mal mit 5-10 kg auf dem Arm schnell ne Treppe runterzugehen...

Tidals 15.02.2008 19:44

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
danke für eure antworten.
Werden am montag die sache mal mit der feuerwehr abklären:)
werde euch berichten was es gegeben hat.

mfg
tim

personal cheese 18.02.2008 10:45

AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich
 
Zitat:

Zitat von Tidals (Beitrag 27136)
danke für eure antworten.
Werden am montag die sache mal mit der feuerwehr abklären:)
werde euch berichten was es gegeben hat.

mfg
tim

Vergiss nicht, das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht mit einzubeziehen. Bei Arbeitsstätten sind die manchmal pingeliger als die Feuerwehr.


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