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Samsarah 14.03.2008 11:35

Brandwände
 
Mal ne ganz naive Frage. Werden Brandwände eigentlich gedämmt? So rein von der Logik her, würde ich ja denken, dass es nicht nötig ist, da ja quasi ein Innenraum anschließt. Andererseits denke ich ein Gebäude ja irgendwie als Einheit, um die die Dämmung schlüssig herumläuft.
Gibt es da eine Regelung?

Dank und Gruß
Samy

personal cheese 14.03.2008 14:22

AW: Brandwände
 
Ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Wenn die Brandwände auch thermische Anforderungen erfüllen müssen, können sie sicher auch gedämmt werden, falls die Wand selbst nicht den nötigen U-Wert erreicht.
Die notwendigen Dicken von massiven Brandwänden aus Beton oder Mauerwerk sind in DIN 4102 Teil 4 geregelt. Zusätzliche Dämmung, um als Brandwand zu gelten, ist nicht erforderlich.

Samsarah 14.03.2008 14:52

AW: Brandwände
 
Das war vielleicht falsch von mir ausgedrück. Mit Brandwand meine ich nicht eine F90-Wand, sondern bei einer Baulückenschließung die Wand, die an das Nachbargebäude angrenzt. Muß zwischen zwei Gebäuden eine thermische Abkoppelung gesichert sein?

personal cheese 14.03.2008 15:59

AW: Brandwände
 
Zwischen die beiden Brandwände kommen meist nur 2-6 cm dicke Trennfugenplatten aus Schallschutzgründen.

siehe auch http://www1.rockwool.de/graphics/Tes...ockMW_0806.pdf

Komplizierter wird's, wenn eine Brandwand teilweise über die andere hinaussteht (im Giebelbereich bei verschiedenen Traufhöhen, Gebäudetiefen etc.), da diese Brandwand dort ja dann an die Außenluft grenzt.

Samsarah 14.03.2008 16:20

AW: Brandwände
 
Letzteres Problem besteht in meinem Fall nicht. Für den Entwurf werde ich die Schallschutzdämmung aber mal vernachlässigen...
Vielen Dank für die Infos :).

Grüsse aus Berlin
Samy

Roman20 14.03.2008 17:46

AW: Brandwände
 
Hallo!
Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz für Aussenwände (lt.Bauordnung) muss meines Wissens auch eine Brandwand schaffen, die direkt an die Brandwand eines Nachbargebäudes anschließt. Ich denke, das ist für den Fall, dass der Nachbar sein Haus abbricht-dann ist diese Wand ja auch eine Aussenwand.
Der Dämmstoff sollte nicht brennbar sein, da Brandwände in allen Ihren Teilen unbrennbar sein müssen (Das Problem hatten wir vor kurzem im Büro, wo wir eine beidseitig F90 verkleidete Holzriegelwand als Brandwand nehmen wollten - da hat die Behörde abgeblockt, weil eben kein Teil der Brandwand brennbar sein darf.

personal cheese 15.03.2008 19:35

AW: Brandwände
 
Die EnEV 2008 sagt im Anhang 1:

Zitat:

2.7 Aneinander gereihte Bebauung

Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden werden Gebäudetrennwände

a) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/V(tief)e nicht berücksichtigt,

b) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor F(tief)nb nach DIN V 4108-6 : 2003-06 gewichtet und

c) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108-2 : 2003-07 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor F(tief)u = 0,5 gewichtet.

Werden beheizte Teile eine Gebäudes getrennt berechnet, gilt Satz 1 Buchstabe a sinngemäß für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen. Werden aneinander gereihte Gebäude gleichzeitig erstellt, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen des § 3 wie ein Gebäude behandelt werden. § 13 bleibt unberührt.
Ist die Nachbarbebauung bei aneinander gereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Trennwände mindestens den Mindestwärmeschutz nach § 6 Abs. 1 aufweisen.
Das heißt falls eine Grenzbebauung nicht gesichert ist, daß die Gebäudetrennwand einen Wärmedurchlasswiderstand nach DIN 4108-2 von mind. 1,2 m2K/W erreichen müsste.


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