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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.11.2008
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sleeping-head: Offline
Beitrag Datum: 20.11.2008 Uhrzeit: 18:45 ID: 31387 | Social Bookmarks: also ich hab mich jetzt nochmal erkundigt. Zu mir hieß es, da es ja eine Privatschule ist und die Schule in Privatbesitz ist kann der Eigentümer sagen wer den Aufzug benutzen darf und wer nicht. Ist das so korrekt? Die Schule wurde auch durch Fördergelder vom Staat bezuschusst. Ist das dann so richtig oder gelten da andere Regeln? |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
Beitrag Datum: 20.11.2008 Uhrzeit: 19:35 ID: 31388 | Social Bookmarks: Die Schulbaurichtlinien müssen deswegen eingehalten werden, da sie wie die meisten Gesetze Sicherheitsrelevant sind. Die LBauO, die oben zitiert wurde, hat mit Nutzung überhaupt nichts zu tun. Beim Bauantrag = Bauerlaubnis muss die LBauO eingehalten werden. Wenn beim Brandschutzkonzept die Schulbaurichtlinien als Grundlage festgelegt werden, dann musst Du dich auch sowieso daran halten. Dies solltest Du auf jeden Fall wissen, da du je nach dem mit erheblich grösseren Erschliessungsflächen planen musst. Da es sich scheinbar um ein Reales Projekt handelt, solltest du dich mit dem Brandschutzbeauftragten der Stadt treffen, um zu klären, was für die Feuerwehr wichtig ist. |