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kubia110 29.06.2009 11:27

Mindestmaße WC-Türen
 
Hallo,
Wir planen 2 einzel-WC´s (damen und Herren). Im paltz sind wir eingeschränkt.
Wie groß muß eine WC-Tür sein, wenn es keinen Vorraum gibt? Reicht die kleinste Standardtür mit 65 cm?
Danke für ne Info

Grüsse
Bianca

Blumenschein 29.06.2009 11:40

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Was für ein Gebäude, welches Bundesland?
Gruß
--
Blumenschein

kubia110 29.06.2009 11:44

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Hallo Blumenschein
Der Nutzer ist eine Bank und die WCs sind nur für die Mitarbeiter. Bundesland ist Bayern.

Danke!
Grüsse

Blumenschein 29.06.2009 13:13

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Hallo,
kann Dir zur Zeit nur damit helfen.

Ein Büro, für das ich mal tätig war, hat ähnlich kleine Türen eingebaut und musste diese teilweise auf eigene Kosten wieder ausbauen, bzw. vergrößern, da bestimmte Mitarbeiter nicht durch diese Tür gekommen sind. Ich würde also eher auf kleine Türen verzichten, besonders wenn im Werkvertrag vereinbart wurde, ein funktionierendes Bürogebäude zu erstellen.
Gruß
--
Blumenschein

kubia110 29.06.2009 13:17

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Vielen Dank,
ich werde mal nachlesen, aber danke den Tipp!

Schöne Grüsse
kubia110

k-roy 29.06.2009 19:45

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
die arbeitsstättenrichtlinie ist wichtig, ziemlich streng. und schreibt auch die anzahl der wcs vor. und auch, ob du einen vorraum brauchst oder nicht, und und und

FoVe 29.06.2009 21:52

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Joa, aber die Standardgröße der Türen von WC-Anlagen ist nun mal 65 cm. Und somit anerkannter Stand der Technik.
Also irgendwie ein lichter Durchgang von etwa 60cm.

noone 30.06.2009 11:47

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
@FOVE:

ich denke, sie spricht nicht von den WC Kabinentüren bei Anlagen mit Trennwänden, sondern von einer regülären Tür zur Erschliessung eines Raumes, der ein WC enthält....

FoVe 30.06.2009 20:33

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
noone - das hab ich schon verstanden, aber - wenn WC-Kabinentüren mit 65cm zulässig sind, warum dann nicht auch die Raumtüren?.
Das war meine Gedankenkette.

Tobias 03.07.2009 09:00

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
kannst du denn nur eine 63er tür einbauen oder geht auch eine 76er tür (ggf. nach aussen aufschlagend). die kosten sind eigentlich gleich, wenn es sich um eine standardhöhe handelt.
mein kenntnisstand ist der, dass es in bezug auf die türbreite keine vorschriften gibt, solange das wc nicht barrierefrei ausgeführt werden muss. das kleine 63er-format würde ich aber mind. wählen. ich habe auch schon schmalere sonderanfertigungen gesehen, das ist aber nur murks.

Florian 23.02.2016 19:41

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Altes Thema, aber leider noch nicht geklärt. Daher hier noch einmal die Frage bei einer Arbeitsstätte:

ASR A2.3 Nr. 5 (3)

Zitat:

Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der
Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender
Tabelle:
[...]
bis 5 Personen 0,875 m im Lichten
[...]

Bei der Bemessung von Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind sämtliche Räume und für
die Flucht erforderliche und besonders gekennzeichnete Verkehrswege in Räumen zu
berücksichtigen, die in den Fluchtweg münden. Tür-, Flur- und Treppenbreiten sind
aufeinander abzustimmen.

Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in
Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden. Eine
Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann
vernachlässigt werden. Für Einzugsgebiete bis 5 Personen darf die lichte Breite jedoch
an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen
.

Ich lese daraus, dass ich in jedem Fall ein lichtes Maß von 0,80 m an Türen einzuhalten habe.
Einige Kollegen sind der Meinung, dass der Fluchtweg erst vor der WC-Tür beginnt.
Bei der Bemessung von Fluchtweglängen fängt man andererseits auch nicht erst an der Tür an...

Die WC Kabinentüren bei Anlagen mit Trennwänden mit einer Breite von 60 cm könnte ein Sonderfall sein, da dies nicht ein eigenständiger Raum ist und der Verkehrsweg davor liegt. Bei einer Tür - Vorraum mit Waschtisch - Tür - WC Situation wäre der Weg durch den Vorraum m.E. ein Verkehrsweg.


Weiter heißt es in der ASR A1.7 Nr. 4 (6)

Zitat:

Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den
Mindestmaßen von Fluchtwegen
(siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge,
Flucht- und Rettungsplan“).
Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Wartung
dienen, sollen 0,50 m in der lichten Durchgangsbreite und 1,80 m in der lichten
Durchgangshöhe nicht unterschreiten. Auf die Anstoßgefährdung im Kopfbereich, die
aufgrund dieser verringerten Durchgangshöhe besteht, ist mit einer Kennzeichnung
nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ hinzuweisen.
Die explizite Ausnahme von Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Wartung dienen, bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass für alle anderen Türen keine geringerne Maße als gem. ASR A2.3 zulässig sind.

Es sei denn das WC wird Wartungsraum des eigenen Körpers definiert... ;-)

Wer weiß es besser?

personal cheese 23.02.2016 23:11

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Ich war vor rund 2 Jahren auf einem Seminar der VBG zum Arbeitsstättenrecht. Auf ebendiese Frage von mir kam die Antwort, dass man den Weg ins WC analog dem "Gang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" nach ASR A1.8 behandeln kann. Schriftlich wird man das wohl nicht finden.

Die Möglichkeit der Verringerung der Türbreiten gilt übrigens nur in Fluren (ASR A2.3)

Archimedes 24.02.2016 08:47

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Unser zuständiger Brandschutzsachverständiger von öffentlicher Seite hat bei einer ähnlichen Frage zu Türbreiten argumentiert, dass man sich doch mal bitte die Eingangstüren von Wohnmobilen für 6 Personen anschauen solle. Es handele sich demnach um Schlaf- und Aufenthaltsräume, die mit Türen versehen sind, die eine Durchgangsbreite meist kleiner 60 cm haben. :D
Das hilft natürlich nicht beim Zitieren von Normen und Arbeitsstättenrichtlinien.

Florian 24.02.2016 09:26

AW: Mindestmaße WC-Türen
 
Eben. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind meistens strenger als die DIN und Verordnungen.
Natürlich sind sie gesetzlich für uns nicht bindend, wenn der AG zustimmt.
Aber es empfiehlt sich doch meist nach den a.R.d.T. zu bauen.

Daher die Frage: Lassen die beiden oben zitierten Auszüge noch Interpretationsspielraum???


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