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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.01.2010 Uhrzeit: 22:07 ID: 37296 | Social Bookmarks: Sonderbauten sind Bauten, die wegen ihrer Größe (zB Gebäude über der Hochhausgrenze) und/oder ihrer "besonderen" Nutzung (Schule, Versammlungstätte, Industriebau, Krankenhaus...) zur Bauordnung verschärfte oder auch reduzierte Anforderungen haben können. Zu einigen Sonderbauten wurden Sonderbauvorschriften erlassen (Hochhausrichtlinie, Schulbaurichtlinie, Gaststättenbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Krankenhausbauverordnung, Versammlungsstättenverordnung etc.). Nicht in allen Bundesländern gibt es alle Sonderbauvorschriften und diese können sich, wie die Bauordnungen, auch noch zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Wann welche Sonderbauvorschrift anzuwenden ist, wird meißt im ersten Abschnitt definiert. Im Grunde genommen ist die Bauordnung nach meiner Erfahrung nur auf Wohnegebäude, Verwaltungsbauten und kleine Ladenlokale "pur" anzuwenden. |
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Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche §4 | Blumenschein | Planung & Baurecht | 4 | 06.05.2008 09:26 |