Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 16.02.2010 Uhrzeit: 20:06 ID: 37841 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, gegeben sind jeweils ein Hausanschlussraum und ein Heizungsraum für einen Sonderbau in NRW. Die Feuerungssstätte ist eine Gaszentralheizung. Der Heizungsraum ist nur über den Hausanschlussraum zu erreichen. Welcher Brandschutzqualität müssen die Türen genügen: feuerbeständig (T90) oder reicht feuerhemmend? Welche Norm oder Verordnung regelt dies? Vielen Dank, Gruß |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.02.2010 Uhrzeit: 21:16 ID: 37842 | Social Bookmarks: "Technikräume" werden meißt mit F90 Wänden und T30-Türen abgetrennt. Normalerweise steht dazu was im Trennwandparagraf der Bauordnung (Räume mit erhöhter Brandgefahr). Komischerweise nicht in NRW. Schau Dir mal noch die Feuerungsverordnung NRW und die DIN 18012 zu Hausanschlussräumen an. |
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