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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2010 Uhrzeit: 08:46 ID: 39580 | Social Bookmarks: Grundsätzlich sind horizontale Streben nicht unzulässig, du musst das Geländer eben nur so auskonstruieren, dass das leichte Überklettern unmöglich ist. Bei horizontalen Brüstungen wird das i.d. Regel durch einen nach innen stehenden Handlauf gemacht. Wenn es um Kindergärten oder Schulen geht, ist insbesondere die GUV-Richtlinien zu beachten - dort sind Treppen auch beschrieben. |