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Beitrag
Datum: 03.08.2010
Uhrzeit: 08:21
ID: 40267



AW: WC-Kabinen bei Kitas #16 (Permalink)
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In allen Büros, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir die Werte der ASR eingehalten. Ich habe es auch schon erlebt, dass die Bauaufsicht bei der Abnahme nachgemessen hat.

Für die Toiletten der Arbeitnehmer in der Kita sind die Angaben der ASR also auf alle Fälle einzuhalten.

Für die Kinder kann man meiner Meinung nach von den VDI-Werten abweichen. Dies wäre allerdings mit dem Bauherrn zu besprechen (Protokoll nicht vergessen) und ggf. durch Beispiele aus anderen Kitas zu begründen.

(Die 85 cm beziehen sich übrigens auf die lichte Breite nicht das Achsmaß
siehe Skizzen hier: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue...86/5_037_1.pdf )

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 04.08.2010
Uhrzeit: 00:29
ID: 40278



AW: WC-Kabinen bei Kitas #17 (Permalink)
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Zitat:
Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen, in welchem Umfang diese Richtlinien überhaupt verbindlich sind, auch wenn z.B. in den Bauordnungen der einzelnen Länder bzw. in der Bundesbauordnung diese Werte nicht definiert sind.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass gerade bei KITAs die GUV-Richtlinien die anzubetende Bibel sind. Man sollte diese bei der Planung zur Hand haben und ernstnehmen, da im Schadensfall die Unfallversicherer bei Nichtbeachtung direkt den Architekten als Schuldigen heranziehen........


Zitat:
In allen Büros, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir die Werte der ASR eingehalten.
Kann ich bestätigen. Wer Gewerbebauten plant, muss sich dran halten. Wenn es Entwurflich nicht passt, wird da keinerlei Abweichung geduldet.


Man muss gerade bei öffentlichen Bauten mit dem Entwurf auf die verschärften Gesetzesanforderungen reagieren. Die Gesetze werden sich nicht dem Architekt anpassen. Entsprechende Urteile gibts wie Sand am Meer.......

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