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KeRo 14.01.2011 14:57

Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Hallo an Alle,

für meine Bachelorarbeit würde ich gerne mit einem Sicherheitstreppenhaus arbeiten. Diese soll an einer Außenwand liegen, und über einen dreiseitig offenen Gang/Balkon zu erschließen sein.

Div. Maße für Gang/Treppenbreite, Brüstung und Türabstände sind im Neufert, bzw. Planungsatlas verzeichnet.

Jedoch finde ich keine Angaben, ob auch ein Aufzug im Sicherheitstreppenhaus zulässig ist?

Hoffe auch eure Hilfe!

Danke

personal cheese 14.01.2011 22:01

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Ich denke nicht:

Zitat:

4.2.7
Vor den Türen außenliegender Sicherheitstreppenräume müssen offene Gänge im freien Luftstrom so angeordnet sein, dass Rauch ungehindert ins Freie abziehen kann. Öffnungen in den Wänden der Sicherheitstreppenräume sind zulässig

1. zu offenen Gängen,
2. ins Freie.

Zur Belichtung der Sicherheitstreppenräume sind nur feste Verglasungen zulässig. Der Abstand von der Tür zum Sicherheitstreppenraum zu anderen Türen muss mindestens 3 m betragen.
Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf

KeRo 15.01.2011 11:25

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
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Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 42155)
Ich denke nicht:



Ein Aufzugschacht ist weder 1 noch 2.

Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf

Danke für deine Antwort...
Meiner Meinung nach, sind keine Öffnungen in der hier Rot dargestellten Wand erlaubt, sondern nur in Richtung der Außenwand, wie du es schon richtig Zitiert hast.
Doch wenn ich mein Aufzug innerhalb dieses Treppen"schachtes" lege, bekomm ich dann trotzdem Probleme? (Aufzug verkleinert, schematisch blau dargestellt.)

Sinn des Sicherheitstreppenraumes, soll ja sein, dass eindringen von Rauch und Feuer zu vermeiden. Wenn ich jetzt zusätzlich ein Aufzug im Trepperaum installiere, ändert sich ja an der Situation nichts?!

k-roy 15.01.2011 13:42

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
hm ein aufzug ist auch eine brandlast, und deswegen wohl nicht im sicherheitstreppenraum zulässig.

flash 15.01.2011 15:45

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
in der MBO steht auch noch:

Zitat:

§ 39
Aufzüge
(1) 1 Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern.
2 In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen.
3 Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig

1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern,
2. innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken,
3. zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen
dürfen,
4. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2;
sie müssen sicher umkleidet sein.
Ich denke man wird sie in einem Sicherheitstreppenraum nicht machen dürfen, selbst wenn ma einen eigenen Fahrschachtbaut da die Rauchdichtigkeit nicht gegenen ist.

Florian 15.01.2011 15:57

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Erstmal zum hier gezeigten Treppenhaus: Das ist so auch nicht zulässig. Die Tür schlägt voll in die Lauflinie auf...
Beim Aufzu bin ich mir nicht sicher, wie das mit einem Feuerwehraufzu wäre - vielleicht wäre der zumindest im Schleusenbereich zulässig. Vielleicht guckst Du mal ob zu diesen Aufzügen etwas zu finden ist.

personal cheese 15.01.2011 17:39

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen.

Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden?
Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen.

KeRo 15.01.2011 22:44

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo,

erstmal danke für die Antworten!

Bei dem gezeigten Beispiel handelt es sich nicht explizit um mein Treppenhaus, das ist ein Auszug aus einer Norm.

Bei meinem Treppenhaus würden die Türen direkt in eine Wohnung führen, nicht wie hier dargestellt in Flure. Habe das nur als Beispiel genommen um euch zu zeigen wo der Aufzug liegen sollte.

Sicherheitstreppenraum deswegen, weil der 2. Rettungsweg über die Feuerwehr nicht gewährleistet ist.
Und der Weg zu einem 2. Treppenraum nur über notwendige Flure möglich wäre und ich für diese leider kein Platz habe :(

Im Anhang ne vereinfachte Darstellung der Anordnung von Treppenhäusern und Wohnugen, die zufahrt von feuerwehr ist nicht möglich. links befindet sich eine brandwand.

personal cheese 16.01.2011 00:44

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Als Denkanstoß:

Zitat:

§5 LBauO M-V beispielsweise:
Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Die Feuerwehrleute können ihren Kram ja nicht belibig große Strecken tragen.

BenTer 16.01.2011 11:11

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Laut HBO §33:
"Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, die eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse ausreichend lang verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig
1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern
2.innerhalb mehrgeschossiger Räume, wie Hallen
3. in den Gebäudeklassen 1 und 2
4. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen."
...
Lüftungsöffnung von mind. 2,5 von Hundert der Fahrstuhlgrundfläche, mind. jedoch 0,1 m²
...
Ab Gebäudeklasse 4 muß mind. 1 Krankenbarenfahrstuhl, der in jedem Geschoss einen Halt hat, eingebaut werden...
Abmaße sind 1,10 m x 2,10 m.
Türen mind. lichte Durchgangsbreite von 0,90 m.

bixilix 22.04.2014 19:26

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Guten Tag,
ich hab mich gerade auch mit den Hochhausrichtlinien befasst. Jetzt habe ich allerdings den Marco Polo Tower von Behnisch analysiert und festgestellt, dass das meines Empfindens nach garnicht so gebaut werden kann.
Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.

architec24.de/de/meta/home.html?user_projekte_pi1[menuID]=3&user_projekte_pi1[projektID]=4&user_projekte_pi1[VIEW]=SINGLE&cHash=7b009dbf13b524a81fe42c8510afa90a

Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.
dropbox.com/s/ovabfr4w50egoum/image%202.jpeg (ich darf noch keine Bilder posten)
Weiß jemand wie das wohl begründet werden kann?
Gruß,
bixilix

personal cheese 22.04.2014 20:33

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Den würde ich erstmal nicht als Beispiel nehmen
Hochhaus in HafenCity - Brandschutz-Mängel im Marco Polo Tower - Hamburg - Hamburger Abendblatt

bixilix 22.04.2014 21:28

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Dem Artikel zu Folge hat es da ja Probleme gegeben mit Rauchschutztüren etc.. Kann ja sein, dass die entsprechenden Türen nicht entsprechend der Vorschriften waren etc..
Ich plane im Moment nur bis 1:200, deshalb muss es nur prinzipiell stimmen.

Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
Ich dachte immer das heißt, dass die Schleuse 3m lang sein muss. Nach genauerem hinschauen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann man also theoretisch von der Schleuse bis zur Haustür einen Flur von min. 3m Länge machen und erfüllt damit die prinzipiellen Brandschutzrichtlinien, unabhängig von Brandschutzklassen der Bauteile etc..?

Dann kann man die Tür von Schleuse zu Treppenraum ja theoretisch direkt dahinter schalten, so wie es in dem Beispiel ja theoretisch auch wäre... Oder sehe ich das falsch?

Gruß,
bixilix

TappAr 23.04.2014 10:13

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden.

warum also die "3 meter" ... und ...

Zitat:

Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
hierbei handelt es sich schlicht und ergreifend um eine vorgabe, die aus dem liegendtransport von kranken kommt. einen entsprechenden hinweis hierzu gibt es auch ergänzend in der DIN 18065 anhang b.
dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders.

https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg

bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein.
bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken.

guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen.

gruß Tapp

bixilix 28.04.2014 19:58

AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug
 
Zugang zum Brandschutzatlas habe ich leider im Moment nicht, deshalb nochmal eine Frage die ich sonst nicht mehr hätte ;)
Und zwar wollte ich fragen ob ich den Flur vor der Schleuse immer noch brauche oder ob ich dort auch direkt Zugänge zu Wohnungen schaffen könnte wenn ich z.B. nur zwei riesige Wohnungen auf dem Geschoss habe :)


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