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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 15.12.2011 Uhrzeit: 22:56 ID: 45630 | Social Bookmarks: Ja, so würde ich es auch machen, und so wird es wohl auch meistens gemacht. Sprich es wird für den Durchbruch eine Öffnung in der Wand geschaffen, die größer als der erforderliche Durchbruch ist. Diese Öffnung wird dann so gefüllt wie es der Zulassung der Brandschutzklappe entspricht. Wobei die Größe der Öffnung Auslegungssache ist. Dazu braucht man die Zustimmung des Brandschutzsachverständigen, der den Bau abnimmt, der entscheidet dann ob er es so vertreten kann, oder ob es eine Zulassung im Einzelfall werden muss. Der ist bei uns noch nicht beauftragt. Aber egal, der Brandschutzgutachter, der den Brandschutznachweis für die Baugenehmigung erstellt hat, hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass das Gebäude Gebäudeklasse 3 nach LBO ist. Damit entfallen laut M-LüRa die Anforderungen an die Lüftungszentrale und damit dann wohl auch die Forderung nach Brandschutzklappen. Jedenfalls für die Wände. Für die Decken gibt es ja die Zulassung. Die sieht übrigens genauso aus wie oben für die Wand beschrieben. Also Öffnung größer als der Durchbruch, dann mit Beton ausgießen und mit Steinwolle die Klappe zum Beton ausstopfen. Schade nur, dass noch kein Hersteller Brandschutzklappen für den Einbau in Holzwände geprüft hat. Mich würde daher wirklich weiter interessieren, was in der DIN 18163 steht. Vielleicht sind da ja GK-Beplankte Holzwände beschrieben so wie in der DIN 4102. Denn F90-B bekommt man den Holzwänden dank GK hin. |
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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 16.12.2011 Uhrzeit: 10:02 ID: 45633 | Social Bookmarks: hmmmm .... bist du sicher, dass es sich um DIN 18163 handelt? so weit meine recherche eben ergibt handelt es sich hierbei um gips-dielen-wände. diese norm wiederrum ist zurückgezogen und soll demnächst durch die europäische DIN EN 15318 ersetzt werden. Deutsches Institut für Normung und Gipswandbauplatte wände in trockenbau sollten eigentlich 18183 sein. p.s.: dein postfach ist voll. Geändert von TappAr (16.12.2011 um 10:06 Uhr). Grund: . |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.12.2011 Uhrzeit: 13:30 ID: 45638 | Social Bookmarks: Zitat:
Dazu müßte man eben die DIN 18163 kennen. Wahrscheinlich ist die Zulassung auch schon etwas älter, wenn sie auf eine DIN von 1978 verweist. Ich müßte, wenn denn in der DIN 18163 Holzständerwände erfaßt sind, den Weg der DIN bis zu einer jetzt gültigen Norm aufzeigen. | |
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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 16.12.2011 Uhrzeit: 14:29 ID: 45639 | Social Bookmarks: also, die DIN 18163 handelt ausschließlich (ich habe eben darin nachgesehen) von "Trennwänden und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktion". für "nichttragende innere Trennwände mit Holzunterkonstruktionen" gilt DIN 4103-4. |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.12.2011 Uhrzeit: 18:09 ID: 45658 | Social Bookmarks: Hallo TappAr, danke für die Info. Dann ist die DIN 18163 aus der Zulassung eine Sackgasse. Was jetzt in meinem Fall nicht s schlimm ist, da ja die LBO den Karren aus dem Dreck zieht. Vielleicht, gibt es ja in Zukunft einen Hersteller für Lüftungsklappen, mit Zulassung für tragende F90 Holzwände, dann könnte das ja in diesem Thread vermerkt werden. |