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_mariella_ 10.09.2012 09:50

Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Hallo Forum!
Ich Plane gerade ein Treppengeländer für ein Hotel.
(ein Ort, in dem mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist)
in der DIN 18065 steht:
http://s10.postimage.org/qpi5wk02h/image.jpg

Ich würde aber gerne mein Geländer ausführen wie hier:
http://s7.postimage.org/3khd3warf/image.jpg

also eine möglichst niedrige massive Brüstung mit einem nach innen auskragenden Handlauf.
Der Zwischenraum zwischen Brüstung und Handlauf ist hier aber größer als 12cm, siehe roter Pfeil,
trotzdem wurde das Ganze genehmigt.
Gibt es für diese Bauart irgendeine Sonderregel?
(in der vielleicht auch steht, wie wiet der Handlauf nach innen auskragen muss?
Wie hoch muss der massive Teil mindestens sein?

Vielen Dank und viele Grüße

fst 10.09.2012 22:33

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Wie groß wäre den der senkrechte Abstand der Stäbe?

_mariella_ 11.09.2012 11:18

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
der RotePfeilAbstand beträgt 20cm,
und die Konsolen kommen so etwa alle 120cm

k-roy 12.09.2012 08:26

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
der massive Teil muss von OKFF 70cm betragen.
Darüber kann dann ein Holm. Dieser muss nicht nach innen auskragen.
(wo das steht weiss ich gerade nicht)

Wie weit ein Holm nach innen auskragen muss, um ein Überklettern zu verhindern, ist glaube ich nicht geregelt, in diesem Fall auch irrelevant, da ein Kind theoretisch schon zwischen Holm und Brüstung durch könnte.

L. Pontai 12.09.2012 09:22

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Hallo Mariella,

warum ordnen Sie nicht eine weitere horizontale Stange so 10 cm unter dem Handlauf an?

Es sieht nicht nur gut aus, es hilft bei der Abnahme.
Normalerweise lafen die Baukontrolleure bei der Endabnahme mit einer 12 cm dicke Holzkugel rum und versuchen sie überall durch das Geländer zu stecken.

_mariella_ 12.09.2012 10:21

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Besten Dank für die Anregungen!
Wieso kosten 50 Seiten DIN 18065 eigentlich 112€?!
DIN 18065, Ausgabe: 2011-06, Gebäudetreppen*- Begriffe, Messregeln, Hauptmaße

Nimmt man die DIN genau, dann stimmt wohl leider das mit der 12cm-Kugel:
"in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, dürfen Geländerteile nur bis zu 12 cm Lichtabstand haben UND nur so gestaltet sein, dass Überklettern erschwert wird, wie durch senkrechte Stäbe, eine Scheibe bis auf 70 cm Höhe oder um mindestens 15 cm nach innen überstehende Handläufe (DIN 18065 Bild A.11)"

L. Pontai 12.09.2012 14:00

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Zitat:

Zitat von _mariella_ (Beitrag 47848)
..............................................
Wieso kosten 50 Seiten DIN 18065 eigentlich 112€?!
..............................

Das finde ich allerdings unmöglich. In dieser Hinsicht kann ich mich an der Kritik auf folgender Seite nur anschließen:

Landschaftsarchitekt Jochen Garbe Berlin: Kritik am Deutschen Institut für Normung: DIN 1356 - 1, Regeln für Bauzeichnungen

PS.: Wir sollten eine Sammelklage in Den Haag einreichen...:D

_mariella_ 26.09.2012 09:01

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Vielen Dank nochmal....
Eine Weitere DIN Frage möchte ich anschließen:
Die Dame Beim Bauamt fordert den Nachweis der Barrierefreiheit nach DIN 18040.
Sie fordert in diesem Hotel eine barrierefreie Erreichbarkeit ALLER Zimmer in diesem Hotel.
Das ist doch Unsinn.
Selbstverständlich müssen alle Gemeinschaftsbereiche wie Wellness, Cafe, Mehrzweckraum für alle erreichbar sein.
Aber doch nicht alle Zimmer.
Ihr Argument war: "Wenn Herr Schäuble zu Besuch kommt und Frau Merkel wohnt im 1.OG, dann muss Herr Schäuble Frau Merkel in Ihrem Zimmer einen Besuch abstatten können!"
Mir stehe die besagte DIN nicht zur Verfügung, weiß jemand Rat?

L. Pontai 26.09.2012 12:48

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Sagen Sie der Sachbearbeiterin, sie möge der Frau Merkel nahelegen über den eigenen Schatten zu springen und Schäuble auf sein Zimmer aufzusuchen..... sonst wird's nicht mit der Rettung des €€€€€€

Ob der Amtsleiter der selber Meinung ist?

personal cheese 26.09.2012 13:54

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Zu klären wäre hier erst einmal, auf welcher Grundlage sie dies fordert. Im Klartext: Ist ein Hotel ein öffentliches Gebäude nach Bauordnung bzw. DIN 18040-1.
In der Liste der Gebäudetypen im § für Barrierefreies Bauen in der Bauordnung tauchen Hotels jedenfalls erst mal nicht auf. Allerdings ist diese Liste ja nicht abschließend. In der Konsequenz müssten ja auch z.B. alle Bäder der Zimmer barrierefrei gestaltet werden. Das bring mal deinem Bauherren bei...

_mariella_ 30.09.2012 09:01

AW: Genehmigungsfähigkeit Geländer
 
Landesrecht BW LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.03.2010

Dort sind immerhin beherbergungsbetriebe erwähnt.
Das Argument, dass bei dieser Lesart konsequenterweise auch gleich sämtliche Bäder dieser Räume barrierefrei sein müssten, halte ich für sehr gut.

Wo ist eigentlich die Forderung niedergeschrieben, dass bei einem Neubau 10% aller Zimmer und Parkplätze rollstuhlgerecht zu sein haben?
( diese Vorgabe erfüllt mein Projekt locker, ich Frage nur aus Interesse)


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