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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 01.08.2010  
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bimfood: Offline
        Beitrag Datum: 18.12.2013 Uhrzeit: 18:59 ID: 51675  |            Social Bookmarks:      Hallo,      ich stehe auf dem Schlauch. weist man bei der Berechnung der BGF die ober- und unterirdischen Flächen getrennt aus? Eigentlich doch nicht, oder? In der DIN 277 steht geschrieben sie Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerks... Danke im voraus  |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.08.2006  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 18.12.2013 Uhrzeit: 19:34 ID: 51676  |            Social Bookmarks:      Nein, eigentlich nicht. Es sei denn man möchte evtl. grob Kosten ermitteln und dann für UG und Obergeschosse verschiedene Kennwerte ansetzen.      BGF wird aber in Bereiche a, b, c gegliedert. Wir rechnen aber normalerweise sowieso nachvollziehbar die BGF jeder Grundrissebene aus und bilden dann die Summe. Da hat man die "unterirdischen BGF" automatisch.  |  
  
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