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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 01.08.2010  
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bimfood: Offline
        Beitrag Datum: 10.01.2014 Uhrzeit: 11:22 ID: 51779  |            Social Bookmarks:      Hallo.      Folgende Situation: In einem Mehrfamilienwohnhaus (Gebäudeklasse 4) soll ein neues Fenster hergestellt werden. Dazu wird ein Stahlsturz eingebaut und anschließend mit Trockenbau verkleidet. Nach Bauordnung (Hessen) muss die Außenwand F60-A ODER F90-B. Der Bestand erfüllt F60-A (Mauerwerk und Putz). Muss die Trockenbaubekleidung auch dieser Brandschutzanforderung gerecht werden oder kann eine Argumentation wie "untergeordnetes Bauteil", etc eine Erleichterung bringen?  |  
  
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