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concorde 12.02.2014 11:48

Dachentwässerungsanlagen
 
Moin, Moin.
Wer ist zuständig für die Planung von Dachentwässerungsanlagen?
Der TGA Planer oder der Architekt?

Lang 12.02.2014 12:13

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Hallo.

leider kann ich dir auch keine belastbare aussage liefern.

ich kenn es so:
aussenliegende entwässerung > architekt
innenliegende entwässerung > TGA

so wurde und wird es zumindest in den Büros in denen ich arbeite(te) bisher gehandhabt.

Grüße

Michael

personal cheese 12.02.2014 12:19

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Kommt drauf an.

Grob gesagt:
außenliegend: Architekt
innenliegend: Sanitär
erdliegend: Tiefbauer

Sollte man frühzeitig die Schnittstellen für Planung, Kosten und Ausschreibung abstimmen.

concorde 12.02.2014 12:31

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Danke erstmal für die schnellen antworten.
das heißt also auch dann das ich die Einbaudetails für die innenliegenden Dacheinläufe nicht zeichnen muss :) ?
oder wird mir nur ein passendes Produkt angegeben für welches ich dann die Details zeichnen muss?

Grüße

personal cheese 12.02.2014 13:03

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Doch, du bist ja für die Koordination und Integration der Fachplanerleistungen zuständig.

Anzahl und Position der Dacheinläufe würde ich den Sanitärplaner auch nicht alleine entscheiden lassen...

Ausserdem muss abgestimmt werden, wer den Dacheinlauf in den Kosten berücksichtigt, wer diesen liefert, und wer ihn einbaut.

concorde 12.02.2014 14:33

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Ja also wie ich mir schon dachte.
Und wer zeichnet den gefälleplan?

personal cheese 12.02.2014 14:36

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Na der Architekt.

Archimedes 12.02.2014 19:40

AW: Dachentwässerungsanlagen
 
Die Zuständigkeiten lassen sich gut nach Kostengruppen nach DIN 276 einteilen:
Alles aus KG 300 ist demnach Architektensache, also auch Dachentwässerung KG 363. Alles aus KG 400 und z.B. auch KG 540 (Technische Anlagen in Außenanlagen) sind dem Haustechniker zuzuordnen. Da es bei vielen Hochbauprojekten keinen separaten Planer für Tiefbau gibt, müssen sich Architekt und Haustechniker die Aufgaben untereinander aufteilen.


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