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jarrid 02.01.2015 20:59

Bebauungsplan Dachform
 
Hallo zusammen.

Erstmal allen ein frohes neues Jahr!

Sitze aktuell an einem Entwurf für ein EFH in einem Neubaugebiet. Das Umfeld ist definitiv als dörflich zu beschreiben. Der Bebauungsplan sieht unter Dachgestaltung ausschließlich "Satteldächer, Knüppelwalmdächer, versetzte Sattel- / Pultdächer sowie Pultdächer" vor. Dachneigung wird mit (Pultdach) min. 15° bzw. (Satteldach) 25°-38° angegeben. Die Ausrichtung des First ist parallel zur Straße festgelegt.

Der entworfene Baukörper nutzt die gesamte Tiefe des Baufelds (16m) aber nur 1/3 der Breite und liegt nun im rechten Winkel zur Straße.

Die Idee ist nun den Baukörper mit versetzten Pultdächern zu überdachen und zwar mit 6 Stk. Bei 15° Neigung wäre damit jedes Pulddach 75 cm hoch.

Nun meine Frage: Ist es möglich eine Attika von 75 cm auszubilden? So würde der Baukörper trotz des Bebauungsplan die Optik eines Flachdachs haben. technisch wären es aber versetzte Pultdächer.

Ich kann in der textlichen Festsetzung keinen Punkt finden der dem Entwurf widerspricht.

Hat mit einem solchen "Trick" jemand Erfahrung? Wie seht ihr die Chance auf Erfolg (Bauantrag)?

Archimedes 02.01.2015 23:03

AW: Bebauungsplan Dachform
 
Habe sowas schon praktiziert. In meinem Fall war es möglich, weil ich die vorgeschriebene Trauf- bzw. Drempelhöhe überschritten habe.
Außerdem war bei mir die Oberkante dieser Attika nicht höher als die gedachte Verlängerung der Dachfläche. Das Ganze war quasi ausgebildet wie eine überdimensionale Kastenrinne.

jarrid 03.01.2015 15:08

AW: Bebauungsplan Dachform
 
Ja so ähnlich habe ich mir das vorgestellt. Die Parameter wie "max. sichtbare Wandhöhe" auch mit den Traufhöhen/Firsthöhen komme ich hin. Wie war die Reaktion vom Bauamt? Gab es Diskussionen oder haben sie direkt zugestimmt?

Danke und Gruß

Archimedes 03.01.2015 23:17

AW: Bebauungsplan Dachform
 
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Es gab damals (ca. 9 Jahre her) keine Probleme mit dem Bauamt, weil ich es deutlich als Baukörper mit geneigten Dächern (Pultdächern) darstellen konnte und die Flachdachbereiche als ungeordnete Anteile angesehen wurden. Flachdächer waren im B-Plan allenfalls für Nebenbaukörper erlaubt.
Siehe grobe Grafik anbei.


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