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Archimedes 16.11.2015 20:00

AW: Haftung Bauleiter
 
Zitat:

Zitat von numerobinchen (Beitrag 55016)
Von daher bringen die meisten die damals noch den Dipl.Ing gemacht haben auch die SiGeKo Fähigkeiten mit und könnten das auch gleich mit machen, quasi neben der Bauleiterrolle.

Ich bin bewusst kein SigeKo und auch kein Energieberater. Da möchte ich gerne "Laie" sein. ;)

Beim Anschwärzen nach LBauO geht es als Bauleiter weniger um Firmen anzuschwärzen, sondern den eigenen Bauherrn, der irgendwelche kleinen oder größeren Verstöße gegen die LBauO begeht.

Z.B.
- Missachtung der Barrierefreiheit nach §51
- Unterschreiten des Grenzabstandes um wenige Zentimeter
- keinen Sigeko beauftragen
usw.

Möchte ich nicht machen müssen.

numerobinchen 17.11.2015 00:31

AW: Haftung Bauleiter
 
Ja aber wenn Planungsfehler gemacht wurden, dann kann man die auch selbst ausbügeln, ohne es dem Amt zu melden, wenn man es selbst macht. Wenn der Fehler wieder ausgebügelt wurde, gibt es keinen Grund mehr für eine Meldung. Macht es ein Externer, dann meldet er es. Hat man etwas übersehen, dann spricht man mit dem Bauherrn und bügelt den Fehler wieder aus bevor es zur Ausführung kommt und keiner bekommt etwas mit. Es kann also auch von Vorteil sein die Bauleitung selbst zu machen.

Mir scheint, Behörden delegieren die Verantwortung auf die Bauschaffenden und zieht sich aus der Kontrolle zurück. Wenn was schief läuft und es geht vor Gericht, dann kommt auch die Behörde daher mit einem Bußgeld. So kann man es sich auch leicht machen.

Übrigens, SiGeKo ist absolut nicht schwer. Wer vorher schon eine Handwerkslehre gemacht hat, der kennt schon vieles und wer täglich auf der Baustelle ist, der weiß schon das meiste. Aber wenn nicht mal mehr in Hochschulen Sicherheit auf Baustellen angeboten wird, dann ist es schon besser es macht jemand anders. Außerdem ist das ein Versicherungsposten mehr, der zusätzlich kostet und sich nicht lohnt, wenn man nur wenige Baustellen hat. Versicherungsträger raten aber zu getrennten SiGeKos, wegen der Verflechtung. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht. Ich kann mir vorstellen, dass wegen Bauleiter es auch irgend wann so gehandhabt wird, dass es empfohlen wird es zu trennen. Dann kann man aber gleich die ganze HOAI grundlegendst ändern.

gozi 17.11.2015 19:40

AW: Haftung Bauleiter
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 55015)
Nein, in Rheinland-Pfalz gibt es kein Formular nach neuer LBauO. Das ist bewusst so gestaltet im Gesetz und wird auch in der Umsetzung ohne Formular geregelt. Es muss ein Bauleiter nach LBauO vorhanden sein, den man im Bedarfsfall fragen oder hinzuziehen kann und der automatisch verdonnert ist Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Wie der Bauherr das anstellt und wen er dafür benennt, bleibt ihm überlassen, sofern die Leute sachkundig sind. Das ist ja eben das Problem, dass ich befürchte, dass der Architekt automatisch als Bauleiter LBauO betrachtet wird.

Es mag ja sein, dass es kein Formular dafür gibt...habe mal in Koblenz die Formulare durchgesehen, da kann in der Tat ein Bauleiter nach §54a in einem Formular zur Bauausführung eingetragen werden (ohne Unterschrift). Ist aber in dem Formular für den Statiker. Ich würde da mal bei der Architektenkammer nachfragen. So eine wichtige Funktion kann ja nicht dermaßen ungeregelt sein. Da könnte man ja sonst wen eintragen. In BW gibts da ein eigenes Formular. Wenn eine Baufirma nicht spurt kann man damit drohen seine Bauleitung zurück zu ziehen. Die Behörde macht die baustelle dann zu bis es einen neuen bauleiter gibt und du kannst entgangenen Gewinn einfordern :D

Archimedes 17.11.2015 22:14

AW: Haftung Bauleiter
 
Zitat:

Zitat von gozi (Beitrag 55021)
So eine wichtige Funktion kann ja nicht dermaßen ungeregelt sein.

Es läuft bewusst ohne Formular, schließlich will die Behörde weniger Aufwand als vorher betreiben. Bis 1999 gab es ja das Formular. Dieses will man nicht mehr aufleben lassen. Nach neuer LBauO RLP archiviert das Bauamt auch beispielsweise die Statik und den Wärmeschutznachweis nicht mehr. Statiker, Architekt und Energieberater müssen durch Unterschriften bestätigen, dass diese Unterlagen korrekt erstellt wurden und bei Ihnen aufbewahrt werden.

Blumenschein 08.03.2016 22:31

AW: Haftung Bauleiter
 
Hallo zusammen,

hier ein Urteil aus Berlin zur Haftung eines Bauleiters.

Gruß
--
Blumenschein


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