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Social Bookmarks: Ok - ich führe dann mal ein Selbstgespräch, vielleicht hat ja jemand noch erhellende Ergänzugen. Eine DIN ist erst einmal nur eine anerkannte Regel der Technik, bei der ein Bauherr entscheiden kann, ob er von dieser Abweichen möchte. Bei der DIN 18040-1 handelt es sich aber um eine in Berlin bauaufsichtlich eingeführte Norm durch AV LTB vom 23. Mai 2012. (http://www.stadtentwicklung.berlin.d...auen/AVLTB.pdf Anlage 7.3/1). Sie ist somit m.E. Gesetz und muss angewendet werden. Nun wird aber in dieser Anlage 7.3/1 darauf hingewiesen, dass die Einführung sich nur auf die baulichen Anlagen, die nach §51 Abs. 2 BauO Berlin barrierefrei sein müssen bezieht. Hier nun ein Blich in den §2 Abs. 2 (http://www.stadtentwicklung.berlin.d...en/BauOBln.pdf) Zitat:
Satz 2 bezieht sich nur auf Behinderten im Rollstuhl. Der §33 definiert nicht, dass eine notwendige Treppe "barrierefrei" sein muss. Ist damit die Grundlage für eine Abweichung der Handlaufhöhen gegeben?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||