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Erstellt von personal cheese 18.02.2008, 10:45
AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich

Vergiss nicht, das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht mit einzubeziehen. Bei Arbeitsstätten sind die manchmal pingeliger als die Feuerwehr.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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Erstellt von personal cheese 15.02.2008, 14:06
AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich

Da es sich ja um eine Kinderkrippe handelt, gibt es auch noch die entsprechenden Regelwerke der Unfallversicherer, die beachtet werden sollten.

Hier zu Kindergärten allgemein:...
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Erstellt von personal cheese 15.02.2008, 13:13
AW: 2.Rettungsweg Treppe mit 19 stg. einläufig möglich

Wenn es eine (baurechtlich) notwendige Treppe ist sind lt. DIN 18065 auch nur Steigungen von max 19 cm mit Mindestauftritt 26 cm zulässig (außer bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen).
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