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Erstellt von Florian 26.03.2021, 22:53
AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen

Bei einem neuen Dachstuhl würde ich von einer Genehmigungspflicht oder zumindest einer Anzeige ausgehen.
Am besten beim zuständigen Amt nachfragen. Dann hat man alles richtig gemacht.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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