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Erstellt von DerNubbel 01.09.2012, 20:54
AW: Überschreitung von Baugrenzen nach § 23 BauNVO

Ein B-Plan "muss" garnicht geändert werden wenn er einmal rechtskräftig ist und rechtlich einwandfrei. Er kann geändert werden, wenn triftige Gründe dafür vorliegen, z.B. damit die Allgemeinheit...
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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Erstellt von DerNubbel 31.08.2012, 10:57
AW: Überschreitung von Baugrenzen nach § 23 BauNVO

Nein, gibt es meines Wissens nicht. Das erklärt sich damit dass sonst der "Ermessensspielraum" jeder Behörde direkt eingeschränkt wäre, darum auch die Formulierung "... KANN zugelassen werden". ...
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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