Social Bookmarks: Zitat:
Der Bauherr möchte von Änderung des B-Plans aus Zeitgründen ausschließen.
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 31.08.2012 Uhrzeit: 10:57 ID: 47722 | Social Bookmarks: Nein, gibt es meines Wissens nicht. Das erklärt sich damit dass sonst der "Ermessensspielraum" jeder Behörde direkt eingeschränkt wäre, darum auch die Formulierung "... KANN zugelassen werden". Auch hier kann ich nur dazu raten in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Behörde das ganz einfach versuchen zu verhandeln. Ich habe selbst vor Kurzem den Fall gehabt dass ein B-Plan mit Zustimmung der Behörde in Bezug auf Baugrenze und Baulinie unbeachtet bleiben durfte und das sogar von der Behörde selber vorgeschlagen wurde. Es müssen natürlich schlagkräftige Argumente vorliegen, nur weil der Bauherr sich das wünscht Ein paar Urteile dazu: § 23 BauNVO Überbaubare Grundstücksfläche - jusmeum.de Ich kann´s leider momentan nicht selber nachschlagen, aber was sagt denn der Kommentar von Beck zu dem Thema? |
Social Bookmarks: Gut. Anders gefragt: Ab wann müsste der B-Plan geändert werden? Der Bauherr möchte dies aus Zeitgründen verhindern. Es handelt sich um einen Wettbewerb, wo das direkte Gespäch mit dem Bauamt nicht möglich ist.
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DerNubbel: Offline
Beitrag Datum: 01.09.2012 Uhrzeit: 20:54 ID: 47730 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn das Projekt so gross und interessant ist, und Du Dich gedanklich eh schon in der "Geringfügigkeit" bewegst, dann mach doch einfach weiter wie Du denkst dass es am überzeugendsten ist. Ansonsten zieht doch einen Baurechtler hinzu, quasi als Fachplaner, wird doch üblicherweise bei Wettbewerben so gemacht, dann habt ihr´s absolut wasserdicht, alles Andere ist nur "im Nebel stochern". Sorry für die nebelige Antwort | |
Social Bookmarks: Naja, der B-Plan muss manchmal schon geändert werden damit etwas spezielles gebaut werden kann, nur das Bauamt muss das nicht machen
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